Liebe Leser:innen,
der 9. Juni 2024 ist für Hamburgs Mieterinnen und Mieter ein wichtiges Datum. Neben den Bezirksversammlungswahlen wird ein neues EU-Parlament gewählt. Sie haben damit die Möglichkeit, sowohl auf der kommunalen als auch auf der supranationalen Ebene die Richtung, in die wir uns in den nächsten Jahren bewegen, zu beeinflussen. Auch wenn im Zusammenhang mit den Themen Wohnen und Mieten weder die Bezirksversammlungen noch das EU-Parlament häufig Erwähnung finden, gestalten beide Institutionen dennoch gewaltig mit: Die vom Senat verfolgte Wohnungsbaustrategie wäre ohne Mitarbeit der Bezirke nicht umzusetzen. Dort erfolgt die Bauleitplanung, dort werden Flächen für den Wohnungsbau gesucht und die vielen Interessengruppen, die sich für die jeweiligen Aspekte des Zusammenlebens in unserer Stadt einsetzen, werden mit einbezogen. Es brummt also gewaltig in den Bezirken und mit Ihrer politischen Entscheidung bei der Wahl gestalten Sie die Zukunft mit!
Auch in Brüssel, dem Sitz des europäischen Parlaments, werden wichtige Weichen für die Zukunft des Wohnens gestellt. Mit dem sogenannten Green Deal soll auch auf europäischer Ebene die Erreichung der Klimaziele vorangebracht werden. Das betrifft auch den Wohnungssektor: Bis 2050 soll der Gebäudebestand komplett emissionsfrei sein. Mindestens 55 Prozent der Senkung soll durch die Renovierung von Wohngebäuden mit der schlechtesten energetischen Leistung erreicht werden. Ein riesiger Kraftakt, der vor uns liegt. Notwendig, aber nur zu schaffen, wenn wir die Maßnahmen sozialverträglich gestalten.
Ich blicke also gespannt auf das, was auf Bezirks- und EU-Ebene passiert. Und werde mit meiner Stimme am 9. Juni dazu meinen Beitrag leisten. Tun Sie es auch!
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: UNSER RAT ZÄHLT!
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und ein schönes verlängertes Wochenende!
Dr. Rolf Bosse Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
P.S. Besuchen Sie uns auf facebook! Auf unserer facebook-Seite versorgen wir Sie täglich mit aktuellen Informationen rund ums Mieten und Wohnen. |
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Aktuelles: In eigener Sache: Verstärkung für Außendienst des Mietervereins gesucht
Der Außendienst des Mietervereins braucht Verstärkung. Die selbstständig tätigen Außendienstmitarbeiter:innen unterstützen Mitglieder über die rechtliche Beratung hinaus. So kann es hilfreich sein, wenn eine fachkundige Person den Zustand der Wohnung in Augenschein nimmt, ein Aufmaß vornimmt oder einfach dabei ist, wenn die oder der Vermieter:in, vor allem bei der Wohnungsrückgabe, in die Wohnung kommt. Auch für die Einsichtnahme von Nebenkostenbelegen am Sitz des Vermieters oder der Vermieterin stehen die Mitarbeiter:innen des Außendienstes zur Verfügung.
Wer Lust hat, den Außendienst des Mietervereins zu unterstützen, sollte gute Menschenkenntnis und Verhandlungsgeschick mitbringen, vor allem aber ein sicheres und ruhiges Auftreten. Wenn auch aus rechtlichen Gründen durch die Außendienstmitarbeiter:innen vor Ort keine Rechtsberatung erfolgen darf, so sollte doch ein Verständnis für rechtliche, kaufmännische und technische Sachverhalte vorhanden sein. Die Einarbeitung erfolgt durch einen erfahrenen Außendienstmitarbeiter. Bewerbungen bitte an den Vorstand des Mietervereins richten und an diese E-Mail-Adresse schicken: info@mieterverein-hamburg.de.
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BGH-Urteil: Fristlose Kündigung bei Streit zwischen Mieter und Vermieter
Urteil vom 29.11.2023 - VIII ZR 211/22
Zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen, die gemeinsam in einem kleinen Mehrfamilienhaus wohnen, kam es wiederholt zu Streitigkeiten über verschiedene Angelegenheiten. Den Mieter:innen wurden die Fehlbefüllung der Mülltonnen, Lärmbeeinträchtigungen sowie die häufig zugeparkte Einfahrt vorgeworfen.
In einem auch an türkische Mitbewohner gerichtetes Schreiben wurde den Mieter:innen zudem vorgehalten, sich rassistisch über Ausländer:innen geäußert zu haben. Nachdem der Vermieter die Mieter:innen im Treppenhaus als „Penner“ bezeichnete und gleichzeitig lautstark darauf hinwies, diese würden „nicht richtig putzen“, erstatteten diese Strafanzeige. Daraufhin kündigte die Vermieterseite fristlos, da das Mietverhältnis erkennbar „zerrüttet“ sei. Das Amts- sowie das Landgericht bejahten zwar das zerrüttete Vertragsverhältnis. Es könne jedoch nicht festgestellt werden, dass das Verhalten der Mieter:innen ursächlich sei. Insbesondere treffe der mieterseitige Vorwurf einer offenkundig falschen Unterstellung rassistischer Äußerungen zu.
Auch der Bundesgerichtshof bestätigte die Vorinstanzen. Hiernach hätten sich die Mieter:innen nicht pflichtwidrig verhalten, sodass die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt sei. Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses könne nicht allein eine fristlose Kündigung ermöglichen. Auch könne die Nähe zwischen der Vermieter- und Mieterseite in einem Haus eine Kündigung nicht rechtfertigen. Es hätte insoweit einer erheblichen Vertragsverletzung der Mieterseite bedurft. Der Gesetzgeber habe lediglich eine Regelung getroffen, die der Vermieterseite eine Kündigung in einem Zwei-Familienhaus, wobei eine Wohnung auch von den Vermietern bewohnt wird, ermöglicht. Diese Regelung könne jedoch nicht auf ein Mehrfamilienhaus übertragen werden.
Kommentar: Die Rechtsprechung ist zu begrüßen. Nur der Beweis eines erheblichen Vertragsverstoßes, der der Vermieterseite ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar erscheinen lässt, kann einen Räumungsanspruch auslösen. Es reicht nicht aus, dass ein vermeintliches Fehlverhalten durch die Mieterseite zum Anlass genommen wird, sich eines unliebsamen Vertragspartners zu entledigen. Eine verschuldensunabhängige Trennung ist lediglich im Familienrecht – aus gutem Grund – geregelt und strahlt daher auf andere Rechtsverhältnisse nicht aus.
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Mietertipp: Kabelanschluss ist nun Mietersache Zum 30. Juni läuft die Übergangsfrist zum sogenannten Nebenkostenprivileg aus. Wir erklären, was das für Mieter:innen bedeutet und worauf sie nun achten müssen. -
Ab dem 1. Juli dürfen Kosten für die Versorgung mit Fernseh- oder Breitbandsignal nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden. Aus diesem Grund stellen die Wohnungsunternehmen die Versorgung über Sammelverträge ein.
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Mieter:innen müssen handeln, wenn sie auch nach dem 30. Juni wie gewohnt fernsehen möchten und müssen sich selbst um eine Versorgung mit dem TV-Signal kümmern. Dazu gibt es vielfältige Angebote, über die zum Beispiel die Verbraucherzentrale informiert. Wer untätig bleibt, muss, abgesehen vom fehlenden Signal, keine Nachteile oder Kosten befürchten.
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Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, von der Vermieterseite über den Wegfall des Nebenkostenprivilegs informiert zu werden. Allerdings ist es nach Einschätzung des Mietervereins eine vertragliche Nebenpflicht der Vermieterseite, dies zu tun.
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Die Nebenkostenabrechnung des Jahres 2024, die Mieter:innen im Jahr 2025 zugehen wird, darf in der Position Kabelfernsehen lediglich Kosten enthalten, die halb so hoch sind wie in den vergangenen Jahren. Sollte das anders sein, besteht Anlass zur Nachfrage. Die Einsicht in die Belege zu dieser Position, also den Vertrag und die Rechnungen, zeigt dann, ob Kosten umgelegt wurden, die nicht umgelegt werden durften.
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Pressespiegel: Der Mieterverein in den Medien
Wohnraummangel, Mieterhöhungen und steigende Heizkosten – die Themen Wohnen und Mieten sind omnipräsent in den Medien. Als Interessenvertretung von Hamburgs Mieter:innen beteiligt sich der Mieterverein zu Hamburg an der öffentlichen Diskussion und wird von vielen regionalen und überregionalen Medien zitiert. An dieser Stelle finden Sie eine Auswahl der aktuellen Berichte und Beiträge. |
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Wer einen Balkon hat, freut sich, direkt an der Mietwohnung in der Sonne sitzen zu können. Beim Grillen, Blumengießen usw. sollte Mieter:innen ihre Nachbarn jedoch nicht vergessen. „Damit alle ihren Außenbereich unbeschwert genießen können, sind Rücksicht, Umsicht und Absprachen wichtig. Gehen Sie aufeinander zu und bringen Sie Verständnis für die Anliegen Ihrer Nachbarn auf!“, erklärt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, im Hamburger Abendblatt.
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Seit es die Mietpreisbremse gibt, wird möblierter Wohnraum verstärkt vermietet. So versuchen Vermieter:innen, eine viel zu hohe Miete zu verschleiern, erklärt Dr. Bosse im NDR Hamburg Journal.
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Bundesbauministerium Klara Geywitz will die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden. Dafür wird dringend mehr bezahlbarer Wohnraum benötigt. In erster Linie brauche es einen nicht renditeorientierten Wohnungsbau, eine neue Wohngemeinnützigkeit für günstige vier Wände, sagt Dr. Bosse in der Tageszeitung Junge Welt.
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Mit einer Trennwand lässt sich unter Umständen ein dringend benötigter zusätzlicher Raum in einer Wohnung schaffen. Einfach mit dem Bau loslegen, sollten Mieter:innen jedoch auf keinen Fall. „Ohne Genehmigung des Vermieters solle man unbedingt die Finger davon lassen“, warnt Dr. Bosse. „Ohne Absprache mit dem Vermieter drohen eine Abmahnung und später die Kündigung der Wohnung.“
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Immer Ärger mit Vonovia. Für die Rechtsberater:innen des Mietervereins gehören Probleme mit dem Wohnungskonzern zum Beratungs-Alltag. Für die betroffenen Mieter:innen sind Schimmel, Wasserschäden und Baumaßnahmen, die kein Ende nehmen, eine große Belastung. „Bei der Vonovia haben wir ein grundsätzliches strukturelles Problem, dass das Unternehmen versucht, möglichst wenig Geld für die Bewirtschaftung auszugeben und möglichst viel Geld herauszuholen aus den Mieten", sagt Dr. Rolf Bosse in der NDR-Sendung Markt.
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Senior:innen gehören zu den schwächsten Gruppen der Gesellschaft. Oft fehlt es ihnen an Kraft oder Unterstützung von Familienangehörigen, um sich gegen falsche Abrechnungen oder Mieterhöhungen beim betreuten Wohnen zu wehren. Die NDR-Sendung Markt berichtet über zwei betroffene Mieterverein-Mitglieder. In einem der Fälle geht es um eine Mieterhöhung auf rund 50 Euro pro Quadratmeter. „Das ist nach mietrechtlichen Maßstäben jenseits von Gut und Böse“, kommentiert Mieterverein-Rechtsberater Lukas Bowen.
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Eine Wohnung in Hamburg zu finden, ist eine große Herausforderung. In welchen Stadtteilen es einfacher ist, als in anderen, lesen Sie in diesem Abendblatt-Artikel. Außerdem erklärt Marielle Eifler, stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg, welche Informationen Wohnungssuchende gegenüber potentiellen Vermieter:innen preisgeben müssen und welche nicht.
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Dr. Rolf Bosse c/o Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V.
Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
Tel: (0 40) 8 79 79-0 mieterverein-hamburg.de info@mieterverein-hamburg.de
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Vorstand: Dr. Rolf Bosse (Vors.), Marielle Eifler (Stellv. Vors.), Siegmund Chychla (1. Schriftführer). Registriert bei: Freie und Hansestadt Hamburg, Justizbehörde, Justizamt, Aktenzeichen: 900.50-8. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE118719118
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