Liebe Leser:innen,
die in den vergangenen Jahren explodierten Kosten im Neubau haben zu drastischen Steigerungen der Neuvertragsmieten im Erstbezug geführt. Dies wollte unsere Stadtentwicklungssenatorin nicht hinnehmen und rief Anfang 2024 die „Initiative kostenreduziertes Bauen“ ins Leben. Ein Jahr lang diskutierten Menschen aller Berufsgruppen rund um den Wohnungsbau, wie die Neubaukosten gesenkt werden können. Herausgekommen ist der „Hamburg-Standard“, der gerade öffentlichkeitswirksam vorgestellt wurde.
Hierbei handelt es sich einerseits um einen Vorschlag, wie preiswerter und dennoch qualitativ hochwertig gebaut werden kann und andererseits um Handlungsempfehlungen für die Realisierung eines Vorhabens. Es werden also nicht nur Stellschrauben bei den baulichen Merkmalen einer Neubauwohnung bewegt, auch der Planungs- und Genehmigungsprozess, also die Kommunikation zwischen Bauherren und Behörden, soll grundlegend verbessert werden.
Der Mieterverein zu Hamburg ist Teil der Initiative und ich konnte mich davon überzeugen, dass es keineswegs darum geht, künftig Baracken zu bauen, sondern wertvolle Ressourcen planvoll einzusetzen, um am Ende ein tolles und zugleich preiswertes Resultat zu erzielen. Dies ist ganz im Sinne einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie im Wohnungsbau und könnte zu einer echten Bauwende werden.
Damit es dazu kommt, muss dieser Kodex, den der „Hamburg-Standard“ darstellt, aber auch gelebt werden. Sowohl in der Bauwirtschaft als auch bei den Wohnungsunternehmen und ganz besonders in den Baubehörden der Bezirke. Ich bin sehr gespannt, ob es all diesen Akteuren gelingt, lang erworbene Überzeugungen zu überwinden und sich auf etwas Neues und Gemeinsames einzulassen.
Und dann kommt es auch noch darauf an, dass die Einsparungen, die durch den „Hamburg-Standard“ zustandekommen, auch wirklich die Miete senken und nicht nur die Rendite steigern.
Sie sehen, es gibt viele Stolpersteine, die das Projekt zu Fall bringen können. Doch Scheitern ist keine Option. Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung bekommen wir den aus den Fugen geratenen Wohnungsmarkt wieder in den Griff.
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: UNSER RAT ZÄHLT!
Dr. Rolf Bosse Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
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Aktuelles: Mieterverein ruft im Hamburger Sozialbündnis zur Wahl auf
Für die Menschen in Hamburg stehen in den nächsten Wochen gleich zwei wichtige Wahlen an: Am 23. Februar stimmen sie für einen neuen Bundestag ab, am 2. März für eine neue Bürgerschaft. In Zeiten zunehmender Desinformation ist es wichtiger denn je, sich vor einer Wahl gründlich zu informieren. Denn viele politische Debatten werden emotional geführt, während Fakten oft in den Hintergrund rücken. Deshalb haben der Mieterverein zu Hamburg, die Diakonie Hamburg, der Sozialverband Hamburg und der DGB Hamburg gemeinsam eine Informations-Kampagne ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, die Hamburger:innen zur aktiven Teilnahme an den Wahlen zu motivieren und ihnen dabei zu helfen, eine informierte Wahlentscheidung zu treffen.
Die Partner des Sozialbündnisses betonen die Bedeutung der Wahlen für die zukünftige soziale Ausrichtung der Stadt und rufen dazu auf, das Wahlrecht aktiv zu nutzen. Wähler:innen können wichtige Themen wie Arbeit, Soziales, Teilhabe und Mieten und Wohnen mit ihrer Stimme auf die politische Agenda setzen.
Der Mieterverein hat begleitend seine Forderungen an die Politik veröffentlicht. „Die Wohnraumkrise in Hamburg spitzt sich weiter zu. Sinkende Neubauzahlen und steigende Nachfrage führen zu immer höheren Mieten. Es ist unerlässlich, dass die Politik auf Bundes- und Landesebene Maßnahmen für Mieterschutz, bezahlbaren Wohnungsbau und eine soziale Stadtentwicklung ergreift. Ihre Stimme kann den Unterschied machen“, betont Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.
Veranstaltungstipp: Zweiter alternativer Genossenschaftskongress am Sonnabend, 15. Februar
Für den 15. Februar 2025 laden die Berliner, Dortmunder und Hamburger Initiativen „Genossenschaft von unten“ mit Unterstützung der Mietervereine zum „2. alternativen Genossenschaftskongress von unten“ ein. Im Centro Sociale, Sternstraße 2, stehen ab 10.30 Uhr Diskussionen und Arbeitskreise auf dem Programm, das als „Open-Space“-Konzept von der Gesamtheit der Teilnehmenden vor Ort gestaltet wird. Die Tagung versteht sich als Plattform für den Austausch und die Vernetzung von Genossenschaftsmitgliedern und Interessierten aus ganz Deutschland. Es soll eine Gelegenheit sein, sich mit Themen wie Demokratie und Mitbestimmung, Gestaltung und Bezahlbarkeit von Nutzungsentgelten sowie der solidarischen Ökonomie auseinanderzusetzen. Zum Abschluss ist eine gemeinsame Party geplant.
Den Link zur Anmeldung und weitere Infos finden Sie hier. |
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Urteil: Zu pauschales Sachverständigengutachten rechtfertigt keine Mieterhöhung Amtsgericht Schwarzenbek, Urteil vom 2. Oktober 2024, 44 C 232/24, Mitgeteilt von Rechtsanwalt Lutz Witt
Das Gericht prüfte eine Mieterhöhung, die mit einem Sachverständigengutachten begründet wurde, und stellte klare Anforderungen an solche Gutachten. Sie müssen es Mietparteien ermöglichen, die Berechtigung der Erhöhung nachzuvollziehen. Ein Gutachten muss die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmen und die Wohnung ins örtliche Preisgefüge einordnen, meist nach einer Besichtigung. Im vorliegenden Fall genügten die Angaben nicht: Die Lage der Vergleichswohnungen wurde nur vage als „Stadtgebiet – mittlere Wohnlage“ angegeben, die Anzahl der Vergleichsobjekte fehlte, und die Einordnung in eine Mietpreisspanne blieb unklar. Das Gericht entschied, dass der Mieter so die Mieterhöhung nicht überprüfen konnte.
Hinweis: Es gibt für Mieterhöhungen auf die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete drei gesetzliche Begründungsmittel – den Mietenspiegel, ein begründetes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie Vergleichsmieten, wobei die Nennung von drei Vergleichswohnungen ausreichend ist. |
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Mieter-Tipp: Hund, Katze, Mietvertrag: Was Sie wissen sollten
Haustiere in der Mietwohnung können schnell zum Streitpunkt werden. Nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist automatisch erlaubt. Während Kleintiere wie Meerschweinchen in der Regel kein Problem darstellen, kann es bei Hunden oder Katzen auf die Zustimmung der Vermieterseite ankommen. Auch bestehende Verbote sind nicht immer wirksam. Hier erfahren Sie, welche Rechte Mieter:innen bei der Tierhaltung haben.
- Bevor man mit Hund oder Katze in eine Wohnung einzieht oder sich ein Tier zulegt, sollte man sich vergewissern, was im Mietvertrag steht und ob der oder die Vermieter:in gefragt werden muss.
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Sind im Mietvertrag keine Regelungen über die Tierhaltung enthalten, heißt das nicht, dass alle Arten von Tieren gehalten werden dürfen.
- Bei Kleintieren, zum Beispiel Meerschweinchen, ist keine Genehmigung erforderlich.
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Die Haltung von gefährlichen Tieren wie Giftschlangen und „Kampfhunden“ kann untersagt werden.
- Verbietet der Mietvertrag jegliche Tierhaltung oder die Haltung von Hund und Katze, ist das unwirksam.
- Genehmigt die Vermieterseite die Tierhaltung, lassen Sie sich das schriftlich geben!
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Wenn Sie seit Jahren mit Wissen der Vermieterseite Hund oder Katze halten, kann ein nachträglich ausgesprochenes Verbot rechtsmissbräuchlich sein.
- Die Haltung eines Blindenhundes muss genehmigt werden.
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Wenn ein Tier nachweislich stört oder Mitbewohner:innen belästigt oder gar bedroht, kann eine Erlaubnis widerrufen werden.
- Die eingeholte Genehmigung gilt nur für ein bestimmtes Tier. Für ein anderes brauchen Sie erneut die Zustimmung der Vermieterseite.
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Bei der Tierhaltung kommt es nicht selten auf den Einzelfall an. Lassen Sie sich rechtlich beraten!
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Pressespiegel: Der Mieterverein in den Medien
Wohnraummangel, Mieterhöhungen und steigende Heizkosten – die Themen Wohnen und Mieten sind omnipräsent in den Medien. Als Interessenvertretung von Hamburgs Mieter:innen beteiligt sich der Mieterverein zu Hamburg an der öffentlichen Diskussion und wird von vielen regionalen und überregionalen Medien zitiert. An dieser Stelle finden Sie eine Auswahl der aktuellen Berichte und Beiträge. |
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Der Mieterverein zu Hamburg fordert gemeinsam mit dem Berliner Mieterverein, dem Mieterverein München e.V., sowie über 50 Miet-Initiativen und Vereinen zu einem radikalen Kurswechsel in der deutschen Wohnungspolitik auf. Deutschland braucht einen Mietendeckel!
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Die Stadt Hamburg hat kürzlich 13 Pflegeheime vom Vonovia Tochterkonzern „Deutsche Wohnen“ zurückgekauft, um die Versorgung von älteren Menschen langfristig sicherzustellen. „Ohne den Rückkauf hätte die Gefahr bestanden, dass die Gebäude an beliebige Investoren verkauft werden. Es wäre nicht damit zu rechnen gewesen, dass Investoren Rentnerinnen und Rentner preiswert wohnen lassen würden. Nachdem die Pflegeversicherung sowieso vor dem Kollaps steht, ist klar, wen diese Mehrkosten getroffen hätten: Die Steuerzahler“, erklärt Dr. Rolf Bosse auf dem Nachrichtenportal T-Online.
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Die Dauerbaustelle, in die sich ihr Zuhause verwandelt hat, belastet die Mieter:innen im Friedrich-Ebert-Hof. Der Mieterverein begleitet die Mieter:innen seit vielen Jahren und kritisiert die Informationspolitik der Saga. „Auch warum der Bau jetzt nicht recht vorankommt, bleibt ein Rätsel. Das ist keine Grundlage für ein vertrauensvolles Miteinander“, kommentiert Dr. Rolf Bosse im Hamburger Abendblatt.
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Dr. Rolf Bosse c/o Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V.
Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
Kontakt mieterverein-hamburg.de
Impressum | Datenschutz
Vorstand: Dr. Rolf Bosse (Vors.), Marielle Eifler (Stellv. Vors.), Siegmund Chychla (1. Schriftführer). Registriert bei: Freie und Hansestadt Hamburg, Justizbehörde, Justizamt, Aktenzeichen: 900.50-8. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE118719118
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