Liebe Leser:innen,
dankbar und stolz habe ich meine Wiederwahl zum Vorsitzenden des Mietervereins zu Hamburg im Rahmen unserer diesjährigen Mitgliederversammlung erleben dürfen. Ich freue mich über Ihr Vertrauen, das Sie, liebe Mitglieder, in mich, meine Arbeit und das gesamte Team des Mietervereins setzen! In den nächsten drei Jahren werden die Herausforderungen für Hamburgs Mieter:innen nicht weniger werden. Zwar hält die Bundesregierung Wort, verlängert die Mietpreisbremse und wirft den Bau-Turbo an. Das wird aber nicht zu kurzfristigen Erleichterungen auf dem Wohnungsmarkt führen sodass weiter steigende Mieten, wenig Leerstand und großer Andrang auf die wenigen freiwerdenden Wohnungen den Mieteralltag prägen. Die individuelle Beratung unserer Mitglieder bleibt also wichtig wie eh und je. Machen Sie davon Gebrauch und lassen Sie sich nicht von irgendeiner vermieterseits geäußerten Anforderung beeindrucken!
In der gegebenen Situation wäre beherztes Eingreifen in die angespannten Wohnungsmärkte durch die öffentliche Hand Pflicht. Um dies einzufordern, kommen vom 26. bis 28. Juni fast 500 Delegierte aus Mietervereinen des gesamten Bundesgebiets zum Mietertag des Deutschen Mieterbundes nach Rostock-Warnemünde. Zur öffentlichen Kundgebung wird unsere neue Bauministerin Verena Hubertz erwartet. Ich bin gespannt, ob Sie es mit ihrer Hamburgischen Amtskollegin Karen Pein hält, die im Rahmen des VNW-Genossenschaftstags am 5. Juni klarstellte, ihre ganze Kraft für den Schutz der Mieten einzusetzen. Wenn dem so ist, genügt es nicht, den Bau-Turbo zünden, es muss auch ein Augenmerk darauf gerichtet werden, wer die Wohnungen baut, die wir so dringend benötigen. Denn gemeinwohlorientierte, genossenschaftliche und kommunale Wohnungsunternehmen werden mit erleichterten Bedingungen und abgesenkten Standards Wohnungen preiswerter vermieten; ob andere Wohnungsunternehmen die Einsparungen tatsächlich an die Bewohner:innen weitergeben, bleibt fraglich. Dies muss bei jeder Baugenehmigung sichergestellt werden!
Sie sehen schon, ich bin zurückhaltend optimistisch, was die Pläne der Bundesregierung angeht. Nichtsdestotrotz freue ich mich, dass es Bewegung in die richtige Richtung gibt. Wir werden alles tun, dass es so weitergeht und besser wird!
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: UNSER RAT ZÄHLT!
Dr. Rolf Bosse Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
P.S. Besuchen Sie uns auf facebook! Auf unserer facebook-Seite versorgen wir Sie täglich mit aktuellen Informationen rund ums Mieten und Wohnen. |
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Aktuelles: „Hamburger Erklärung“ soll Bauwende einleiten – Mieterverein warnt vor Mietpreisfalle
Beim Norddeutschen Wohngipfel in Hamburg haben die Bauressorts der fünf norddeutschen Bundesländer eine gemeinsame „Hamburger Erklärung“ verabschiedet. Ziel ist ein schnelleres, kostengünstigeres und nachhaltigeres Bauen durch digitale Verfahren, serielle Bauweisen und vereinfachte Standards. Gleichzeitig wird der Bund aufgefordert, stabile rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein verwies auf den „Hamburg-Standard“, mit dem Baukosten auf 3.000 Euro pro Quadratmeter gesenkt werden sollen. Auch Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen stellten Ansätze vor, um das Bauen effizienter zu gestalten.
Der Mieterverein zu Hamburg sieht die Bemühungen positiv, blickt aber kritisch auf die soziale Wirkung. „Wir begrüßen die Bemühungen der Nordländer, die Baukosten in den Griff zu bekommen“, so Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Vereins. „Zugleich vermissen wir eine Absicherung, dass Einsparungen bei den Baukosten auch zu bezahlbaren Mieten führen und nicht zu satten Renditen.“ Der Mieterverein spricht sich deshalb für eine klare Priorität des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus aus. Die städtische SAGA solle zum Motor des Neubaus werden – mit 5.000 Wohnungen jährlich bis 2030 und 10.000 ab 2035. Mehr zur wohnungspolitischen Position des Vereins.
Die „Hamburger Erklärung“ im Wortlaut. |
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Urteil: Chaos ist kein Kündigungsgrund! Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 21. März 2025, 49 C 551/24 Mitgeteilt von Rechtsanwalt Christoph Rudyk
Eine Vermieterin warf ihrer Mieterin vor, die Wohnung verwahrlosen zu lassen und kündigte das Mietverhältnis fristlos. Die Mieterin zog nicht aus, weshalb die Vermieterin auf Räumung klagte. Das Gericht konnte die für eine fristlose Kündigung notwendige schwerwiegende Vertragsverletzung nach einer Beweisaufnahme nicht bestätigen. Das Gericht wies vielmehr darauf hin, dass die Wohnung als persönlicher Lebensraum grundsätzlich der freien Gestaltung der Mietparteien unterliege. Die Mietparteien können die Mietsache insoweit nach ihrem Geschmack gestalten, auch wenn dies nach außen als chaotisch oder ausgesprochen unordentlich erscheinen mag. Selbst in einem unaufgeräumt, an der Grenze zur Verwahrlosung liegenden Zustand der Wohnung ist noch keine Pflichtverletzung der Mieterseite zu sehen. Es bedarf für eine Kündigung vielmehr der Verletzung schützenswerter Interessen der Vermieterseite. Ansatzpunkte sind hierbei das allgemeine Rücksichtnahmegebot oder auch die Beeinträchtigung oder Gefährdung der Mietsache. Dies ist insbesondere bei Gefahren für die Gebäudesubstanz oder Belästigungen anderer Bewohner und Bewohnerinnen des Gebäudes anzunehmen. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Das Gericht war nach einer Beweisaufnahme davon überzeugt, dass von der durch die Mieterin vorgenommenen Nutzung der Wohnung keine Gefährdung der Gebäudesubstanz ausgeht. Das Mietverhältnis war somit durch die fristlose Kündigung nicht wirksam beendet worden, sondern vielmehr in unbefristeter Form fortzuführen.
Kommentar: Das Gerichtsurteil des Amtsgerichts Hamburg zeigt, dass die Wohnung als persönlicher Lebensraum unter der Gestaltungshoheit der Mieterseite steht. Solange keine Gefahr für die Bausubstanz besteht oder andere Mieter:innen belästigt werden, können Vermieter:innen keine sofortige Kündigung aussprechen. Rechtlich gesehen ist die Unordnung kein ausreichender Grund, um das Mietverhältnis zu beenden. Mietparteien können ihre Wohnung nach ihren Vorstellungen gestalten, solange keine konkreten Gefährdungen vorliegen.
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Mieter-Tipp: Urlaub gebucht? Diese acht Dinge sollten Mieter:innen vorher erledigen!
Sommerzeit bedeutet für viele Mieter:innen Urlaubszeit. Doch welche Vorkehrungen sollten getroffen werden, damit während der urlaubsbedingten Abwesenheit zu Hause die mietvertraglichen Pflichten erfüllt und der Urlaub entspannt genossen werden kann?
Stellen Sie sicher, dass Miete sowie die Nebenkosten pünktlich gezahlt werden. Hinterlegen Sie Ihre Handynummer beim Vermieter oder bei der Verwaltung. Sie sind nicht verpflichtet, einen Schlüssel herauszugeben, können jedoch bei Nachbarn oder Freunden einen Schlüssel hinterlegen und deren Kontaktdaten weitergeben.
Schließen Sie Fenster und Türen, drehen Sie Wasseranschlüsse ab, ziehen Sie Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten – mit Ausnahme des gefüllten Kühlschranks – aus der Steckdose. Um Ihre Wohnung vor Einbrechern zu schützen, sollte nichts darauf hindeuten, dass sie zeitweise unbewohnt ist. Nutzen Sie Zeitschaltuhren an Steckdosen, die Lampen automatisch an- und ausschalten. Sorgen Sie für eine Vertretung, sollten Sie laut Mietvertrag für die Treppenhausreinigung oder das Rasenmähen zuständig sein. Beauftragen Sie jemanden, der Ihren Briefkasten leert und die Blumen gießt.
Machen Sie es Einbrechern, die am Flughafen oder Bahnhof auf der Suche nach potenziellen Opfern sind, nicht leicht. Vermeiden Sie es, Anhänger mit Ihrer Adresse für alle sichtbar am Koffer zu befestigen.
Wer aus dem Urlaub keine unliebsamen Untermieter wie zum Beispiel Bettwanzen mitbringen möchte, sollte bereits vor Ort die Betten genauer untersuchen. Wer sich nicht sicher ist, ob es die Tiere in das Gepäck geschafft haben, sollte zu Hause den Koffer vorsichtig, beispielsweise in der Dusche, auspacken und die Wäschestücke direkt bei 60 Grad waschen.
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Pressespiegel: Der Mieterverein in den Medien
Der Mieterverein zu Hamburg setzt sich engagiert für die Rechte von Mieter:innen ein. Als Stimme für bezahlbares Wohnen, sozialen Ausgleich und gerechte Stadtentwicklung findet der Verein regelmäßig mediale Beachtung. Dieser Pressespiegel dokumentiert eine Auswahl der Berichterstattung und zeigt, wie wohnungspolitische Anliegen öffentlich aufgegriffen werden – fundiert, kritisch und im Interesse der Hamburger Mieterschaft.
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Gute Nachrichten für Mieter:innen: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Wohnungskündigungen erschweren. Besonders Menschen mit Mietrückständen könnten dadurch ihre Wohnung häufiger behalten. Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, begrüßt, dass die Ministerin den Mieter:innenschutz nun ausweiten wolle.
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Die jährliche Mietenstudie des Gymnasiums Ohmoor zeigt: Die Neuvertragsmieten in Hamburg sind erneut deutlich gestiegen – auf durchschnittlich 15,62 Euro pro Quadratmeter. Auch im Umland ziehen die Preise weiter an. Alle Presseberichte zu der Studie finden Sie in unserem Pressespiegel.
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Dr. Rolf Bosse c/o Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V. Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
Kontakt
mieterverein-hamburg.de
Impressum | Datenschutz
Vorstand: Dr. Rolf Bosse (Vors.), Marielle Eifler (Stellv. Vors.), Siegmund Chychla (1. Schriftführer). Registriert bei: Freie und Hansestadt Hamburg, Justizbehörde, Justizamt, Aktenzeichen: 900.50-8. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE118719118
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