Liebe Leser:innen,
traditionell überschlagen sich zum Jahresende die Ereignisse. An dem Spruch „Weihnachten kommt immer so überraschend“ ist schon etwas dran. So viel, das wir vorher noch erledigen wollen im ablaufenden Jahr. Andererseits ist es doch gerade die Weihnachtszeit, die wir wiederum in Ruhe und „entschleunigt“ verbringen möchten. Ein echter Zielkonflikt. Mein Tipp dazu: Lassen Sie auch mal fünfe gerade sein; so manches, was auf den ersten Blick noch groß und wichtig erscheint, wird bei genauer Betrachtung doch nichtig und klein.
Richtig großen Wirbel erzeugt hat der am 12. Oktober erfolgreich durchgeführte Zukunftsentscheid. Doch nachdem sich der Pulverdampf des Wahlkampfes gelegt hat, wird deutlich: Wir wohnen immer noch in derselben Stadt, die Sonne geht immer noch im Osten auf und das Leben geht weiter. Natürlich nun mit einer veränderten Priorität hinsichtlich des Ziels, bis 2040 klimaneutral zu werden. Das gefällt immer noch nicht jedem, kommt aber am Ende uns Menschen zugute, vor allem den mietenden Menschen. Denn wer zur Miete wohnt, profitiert davon, in einer sanierten und klimaneutral beheizten Wohnung zu leben – je eher, desto mehr! Zudem schützt das Gesetz vor zu hohen Mieten. Die steigen ja sowieso auch ohne, dass an der Wohnung irgendetwas verbessert wird.
Dass Investitionen in die Bausubstanz immer denjenigen zugutekommen, die in der Wohnung leben, nicht aber zwingend den Eigentümer:innen, bringt deren Lobby nach wie vor auf die sprichwörtlichen Bäume. Mit Schaum vor dem Mund wird die demokratische Entscheidung delegitimiert, weil ja nur „wenige“ Hamburger:innen abgestimmt hätten und noch weniger mit Ja. Das Schreckgespenst explodierender Mietpreise wird weiter beschworen und es soll Anträge geben in der Bürgerschaft, die Klimaschutzgesetzänderung rückgängig zu machen. Nicht von der SPD, wohlgemerkt, die sich daran macht, gemeinsam mit ihrer grünen Koalitionspartnerin zu klären, ob und wie wir ans 2040-Ziel kommen. Es gibt da zwei Herausforderungen: Fachkräfte, die den Umbau machen und Geld, um ihn zu bezahlen. Beides ist lösbar. Dänemark hat freie Kapazitäten an Fernwärmefachkräften, zum Beispiel. Und als 2008 die Banken gerettet werden mussten, gab es auch plötzlich jede Menge Geld. Wo ein Wille ist, Sie kennen den Rest. Bleiben Sie also zuversichtlich und gelassen und genießen Sie die vorweihnachtliche Zeit!
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: Unser Rat zählt! Dr. Rolf Bosse Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
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Aktuelles: #BesserWohnen: Erfahrungen von Mieter:innen gefragt
Die ARD hat gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund die bundesweite Mitmachaktion #BesserWohnen gestartet. Ziel ist es, ein aktuelles und realistisches Bild der Wohnsituation in Deutschland zu gewinnen. Bürger:innen können anonym schildern, wie sie wohnen, welche Probleme sie erleben und wo sie Verbesserungsbedarf sehen. Abgefragt werden unter anderem Mietkosten, Wohnraumsituation, Wohnungssuche und Belastungen durch steigende Preise.
Die eingesandten Erfahrungsberichte werden ausgewertet und fließen in die Berichterstattung der ARD ein – im Ersten, in der Mediathek, der Audiothek sowie auf Social Media. Erste Beiträge sind bereits auf der Webseite der Aktion zu sehen. Die Initiative macht deutlich, welche Herausforderungen der Wohnungsmarkt für unterschiedliche Haushalte aufweist und wo politischer Handlungsbedarf besteht.
Mitmachen ist online möglich. Hier geht es zum Fragebogen. |
Veranstaltungs-Tipp: Vergünstigte Tickets für das Ohnsorg-Weihnachtsmärchen
Der Grundeigentümer-Verband Hamburg lädt auch in diesem Jahr zum Weihnachtsmärchen ins Ohnsorg-Theater ein – erstmals profitieren davon auch die Mitglieder des Mietervereins. Auf dem Programm steht das Stück „Der Wind in den Weiden“, das am 22. November 2025 in drei Vorstellungen (11, 13 und 16 Uhr) gezeigt wird. Das Weihnachtsmärchen für Kinder ab vier Jahren ist eine gelungene Inszenierung von Kenneth Grahames poetischem Kinderbuch über die Abenteuer von Maulwurf, Ratte, Dachs und Kröterich im wilden Wald.
Tickets kosten 20 Euro, für Plätze mit eingeschränkter Sicht 16 Euro, und können direkt im Online-Shop des Verbandes erworben werden. Eine kurze Registrierung genügt; die Tickets werden anschließend per E-Mail zugeschickt.
Die Aktion unterstreicht die gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Verbänden und bietet Familien zugleich ein stimmungsvolles Vorweihnachtserlebnis. Zudem fließen die Einnahmen aus dem Ticket-Verkauf einer der Vorstellungen an die Hamburger Tafel. |
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BGH-Urteil: Sturz auf Glatteis: Vermieter haftet auch bei Gemeinschaftspflege
Urteil vom 6. August 2025 – VIII ZR 250/23
Nach einem Glatteisunfall vor einem Mehrfamilienhaus einer Wohnungseigentümergemeinschaft macht die Mieterin als Klägerin gegenüber der beklagten Vermieterin Schadenersatz- beziehungsweise Schmerzensgeld geltend. Der zum Haus führende Weg war trotz einer zuvor erfolgten Glatteiswarnung des Wetterdienstes nicht vom Eis befreit worden. Hierbei zog sich die Mieterin erhebliche Verletzungen zu, die auch noch weitere Folgebehandlungen erforderlich machten.
Das Amtsgericht billigte ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zu. Hingegen wies das Landgericht Limburg an der Lahn die Klage ab. Der Winterdienst war von der Wohngemeinschaft an ein professionelles Unternehmen übertragen worden. Es sei nicht ersichtlich, dass Überwachungs- oder Kontrollpflichten gegenüber dem beauftragten Unternehmen durch die Eigentümerverwaltung verletzt worden seien. Eine Haftung der beklagten Vermieterin käme daher ebenso nicht in Betracht.
Der Bundesgerichtshof kommt zu einem anderen Ergebnis. Hiernach habe die Vermieterin eine mietvertragliche Verpflichtung hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Schnee- und Eisräumung auf dem Grundstück. Ebenso müsse sichergestellt werden, dass eine Rutschgefahr durch sachgerechtes Streuen verhindert werde. Hierbei handele es sich jedenfalls um eine mietvertragliche Nebenpflicht, die für die Vermieterseite auch in den Fällen besteht, in denen sie lediglich Mitglied einer Eigentümergemeinschaft und mithin nicht Alleineigentümerin des Grundstücks ist. Haftungsfragen können innerhalb des Wohnraummietrechts nicht davon abhängig gemacht werden, ob es sich um ein Einzelmietobjekt handele oder ob die Vermieterseite Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sei. Dies führte ansonsten zu einem nicht zu rechtfertigenden unterschiedlichen Schutzniveau. Die Eigentümer können sich zwar einer Reinigungsfirma bedienen, müssten jedoch jeweils dafür einstehen, soweit diese ihren Aufgaben nicht ordnungsgemäß nachkomme. Dies habe insoweit zur Folge, dass die beklagte Vermieterin für das Verschulden des Reinigungsdienstes wie ein eigenes Verschulden rechtlich einzustehen habe. Schließlich habe dem Mietvertrag nicht entnommen werden können, dass die Räum- und Streupflicht der Mieterin als Klägerin obliegen hätte und ihr insoweit keine vertraglichen Ansprüche gegenüber der Vermieterin zugestanden hätten.
Kommentar: Das Urteil stellt klar, dass auch Vermietende sich hinsichtlich der Einhaltung üblicher Verkehrssicherungspflichten nicht allein auf die Wohnungseigentümerverwaltung verlassen können. Gleichzeitig wird deutlich, dass durch geeignete Maßnahmen diese Tätigkeiten auch vermieterseits zu überwachen sind. Die alleinige Beauftragung eines Unternehmens kann die Haftung wegen schuldhaften beziehungsweise vorwerfbaren Verhaltens des einzelnen Vermietenden nicht ausschließen. Die Vermieterseite trägt daher auch weiterhin die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Ausführung. Daher bestehen für die Vermieterseite erhebliche Haftungsrisiken, soweit diese sich lediglich auf die ordnungsgemäße Tätigkeit des Reinigungsunternehmen verlässt.
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Mietertipp: Energie clever nutzen – so sparen Sie Heizkosten Auch wenn die Energiekrise etwas abflaut, bleiben steigende Kosten ein Thema. Mit ein paar einfachen Tricks nutzen Sie die Wärme in Ihrer Wohnung optimal – für Komfort und geringere Heizkosten: -
Keine Möbel oder Vorhänge vor Heizkörpern – Wärme muss frei zirkulieren.
- Nur so viel heizen wie nötig: ein Grad weniger spart rund sechs Prozent Energie.
- Raumtemperaturen anpassen: Wohn- und Kinderzimmer 20 bis 22 °C, Bad 23 °C, Küche 18 bis 20 °C, Flure/Schlafzimmer 15 bis 18 °C.
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Türen und Fenster geschlossen halten; kurz stoßlüften statt dauernd kippen.
- Elektronische Thermostate nutzen, alte Thermostate aber für den Vermieter aufbewahren.
- Heizkörper regelmäßig entlüften – Gluckern ist ein Hinweis auf Luft im System.
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Heizung nicht komplett abschalten, wenn Sie nicht da sind; eine niedrige Einstellung (Stufe 1) reicht.
- Zugluft prüfen: Bei undichten Fenstern oder Türen Dichtungen vom Vermieter kontrollieren lassen.
Mit diesen Maßnahmen bleibt Ihre Wohnung warm, komfortabel und energieeffizient. |
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Pressespiegel: Der Mieterverein in den Medien
Der Mieterverein zu Hamburg setzt sich engagiert für die Rechte von Mieter:innen ein. Als Stimme für bezahlbares Wohnen, sozialen Ausgleich und gerechte Stadtentwicklung findet der Verein regelmäßig mediale Beachtung. Dieser Pressespiegel dokumentiert eine Auswahl der Berichterstattung und zeigt, wie wohnungspolitische Anliegen öffentlich aufgegriffen werden – fundiert, kritisch und im Interesse der Hamburger Mieterschaft.
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In der taz wird Paul-Hendrik Mann vom Mieterverein zum Holsten-Areal in Hamburg zitiert. Er erklärt, warum die Stadt beim Verkauf des Grundstücks auf das Erbbaurecht setzen sollte, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Spekulation zu verhindern.
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Stefan Schmalfeldt, Leiter der Rechtsabteilung des Mietervereins zu Hamburg erklärt gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, warum die Heizkostenabrechnung oft zu Überraschungen führt. Deutschlandweit ist der Beratungsbedarf bei der Jahresabrechnung der Heizkosten von 2024 sehr hoch, wie die Mietervereine in Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt berichten.
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Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, erklärt im NDR-Interview, warum bezahlbares Wohnen für immer mehr Menschen zu einem Armutsrisiko wird. Das vollständige Interview können Sie auf ndr.de hören.
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Im Rahmen einer Modernisierungsvereinbarung sollte eine Mieterin in Ottensen einem Anstieg der Miete von 4,15 Euro auf 14,20 Euro zustimmen. „Also völlig haltlos und außerhalb des rechtlichen Rahmens“, ordnet Marielle Eifler, stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg, gegenüber dem NDR ein. In dem Bericht erfahren Sie, wie sich Bewohner in Ottensen gegen diese drastische Mieterhöhung wehren – und welche Rechte sie haben.
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Marielle Eifler erklärt in der Süddeutschen, worauf es bei der Kündigung eines Mietvertrags zu achten gilt. „Einen Mietvertrag für Wohnräume muss man schriftlich kündigen; eine E-Mail oder eine WhatsApp genügen nicht“, unterstreicht Marielle Eifler. „Die Kündigung muss von allen Mietern, die den Vertrag unterzeichnet hatten, eigenhändig unterschrieben sein.“
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Dr. Rolf Bosse c/o Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V. Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
Kontakt
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Vorstand: Dr. Rolf Bosse (Vors.), Marielle Eifler (Stellv. Vors.), Siegmund Chychla (1. Schriftführer). Zuständig für die Vereinsangelegenheiten: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Justiz u. Verbraucherschutz, Aktenzeichen: 900.50-8 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE118719118 NEWSLETTER ABMELDEN
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