Liebe Leser:innen,
das heutige Erscheinen des Mietenspiegels 2025 nutzen wir für einen letzten Newsletter im ablaufenden Jahr. Ich darf zurückblicken auf zwölf ereignisreiche Monate, in denen unser Mieterverein gewachsen ist, sich verändert hat und zugleich sich und seinen Zielen treu geblieben ist.
Über 7.000 neue Mitglieder haben den Weg zu uns gefunden und stärken damit die Stimme der Interessenvertretung der Mieter:innen in Hamburg und bundesweit. Schließlich gehört der Mieterverein zu Hamburg dem Deutschen Mieterbund an, und dessen Arbeit finanziert sich – genau wie unsere – nur durch Mitgliedsbeiträge.
Wie wichtig diese Arbeit ist, zeigt sich in der derzeitigen Debatte um Wohnraum und Mieterschutz. Letzterer wird von einschlägigen Verbänden der Wohnungswirtschaft als Ursache für den Mangel an Ersterem identifiziert und das können wir so nicht stehen lassen! Behalten Sie dies im Sinn: Mietervereine wirken weit über die Anliegen hinaus, die ihre Mitglieder in der Beratung beschäftigen. Wer zur Miete wohnt, gehört in den Mieterverein. Zu Weihnachten wünsche ich mir, dass unsere Mitglieder dem Verein auch nach Klärung ihres Anliegens treu bleiben.
Neben der Verbandsarbeit war das vergangene Jahr geprägt von der Veränderung unserer Beratungsprozesse. Ich bin Ihnen, liebe Mitglieder, unglaublich dankbar dafür, dass Sie mittlerweile in so großer Mehrheit unseren Mitgliederbereich nutzen! Diesen verbessern wir stetig weiter, wie Sie hoffentlich schon gemerkt haben. Nach wie vor freuen wir uns über Verbesserungsvorschläge und Feedback, Lob ist selbstverständlich auch willkommen!
Die Dankbarkeit und die Freude, mit der unser Verein für die Sache der Mieter:innen streitet, geben uns die Kraft, weiterzumachen. Blicken auch Sie zurück auf die Erfolge und die schönen Momente dieses Jahres und schöpfen Sie Kraft für das, was vor Ihnen liegt. Der Mieterverein zu Hamburg wünscht Ihnen frohe Weihnachtstage und einen guten Rutsch in ein gesundes Jahr 2026!
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: UNSER RAT ZÄHLT!
Dr. Rolf Bosse Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
P.S. Besuchen Sie uns auf Facebook! Auf unserer Facebook-Seite versorgen wir Sie mit aktuellen Informationen rund ums Mieten und Wohnen. |
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Aktuelles: Hamburger Mietenspiegel 2025: Moderater Anstieg, aber keine Entspannung
Heute hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Hamburger Mietenspiegel 2025 veröffentlicht. Er zeigt einen Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete um rund 1,12 Prozent – von 9,83 Euro/m² (2023) auf 9,94 Euro. Im Vergleich: Zwischen 2021 und 2023 lag der Anstieg bei 5,8 Prozent. Auch wenn die Steigerung jetzt moderater ausfällt, ist das kein Signal für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. „Der Anstieg ist ernst zu nehmen“, erklärt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Grund für die scheinbare Beruhigung ist eine Änderung in der Berechnung: Erstmals wird der Median statt des Mittelwerts verwendet. Damit werden extreme Ausreißer – zum Beispiel sehr hohe Mieten – nicht mehr verzerrend einbezogen. Trotz der Statistik bleibt die Belastung für Hamburger Haushalte hoch. Bundesweit geben Mieterhaushalte durchschnittlich 27,8 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aus, in Hamburg sind es 30,3 Prozent. Besonders bei Neuvermietungen ist die Belastung noch größer.
Nach dem Erscheinen des Mietenspiegels landet erfahrungsgemäß bei vielen Haushalten ein Schreiben zur Mieterhöhung im Briefkasten. Der Mieterverein warnt: Mieterhöhungen sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden. Häufig enthalten sie Fehler oder sind rechtswidrig – das kostet Geld und kann den nächsten Mietenspiegel verzerren und die ortsübliche Vergleichsmiete weiter nach oben treiben. Um Mieter:innen zu unterstützen, hat der Mieterverein deshalb eine stadtweite Informationskampagne unter dem Motto: „Mieterhöhungsmachtlos? Unser Rat zählt“ gestartet. Unser Tipp: Nutzen Sie den Online-Check zur Mieterhöhung für eine schnelle Ersteinschätzung. Mitglieder können ihre Mieterhöhung direkt im Mitgliederbereich des Mietervereins prüfen lassen. Alle Infos und Online-Check: mieterverein-hamburg.de/mieterhoehungsmachtlos |
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Urteil: Balkon weg? Mietparteien haben Anspruch auf Wiederherstellung Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 22. Juli 2025, 318b C 235/24 Mitgeteilt von Rechtsanwalt Lutz Witt
Die Mietparteien verlangten von der Vermieterin die Wiederherstellung eines zuvor abgerissenen Balkons. Das Gericht gab der Klage teilweise statt. Ein Balkon gilt als Teil der vermieteten Wohnung, auch wenn er im Mietvertrag nicht ausdrücklich erwähnt wird. Wird der Balkon entfernt, liegt ein Mangel der Mietsache vor, da die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt ist.
Nach Auffassung des Gerichts kann der Balkon technisch ohne unzumutbaren Aufwand wieder angebracht werden. Die vom Fachplaner ermittelte Kostenschätzung zeigt, dass die Anbringung eines Vorstellbalkons in sogenannter Ständerbauweise bautechnisch möglich ist. Auch wirtschaftlich stehen die Kosten in keinem Missverhältnis zum Nutzen für die Mietparteien oder zu den zu erzielbaren Mieteinnahmen. Der Wert der Wohnung würde mit Balkon steigen. Die Vermieterin hatte einen Ermessensspielraum hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Balkons, insbesondere unter Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und Abstandsflächen. Es reicht, wenn der Balkon in anderer Form, aber mit vergleichbarer Nutzbarkeit, wiederhergestellt wird.
Es besteht damit grundsätzlich ein Anspruch auf Wiederanbringung eines Balkons, jedoch nicht exakt in der früheren Bauform, sondern in einer technisch und rechtlich zulässigen Variante.
Kommentar: Das Gericht stellt klar, dass der ersatzlose Abriss eines Balkons nicht einfach hingenommen werden muss. Wurde eine Wohnung mit Balkon angemietet, ist die Vermieterseite verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dies gilt auch, wenn die Wiederherstellung mit hohen Kosten und einem großen Aufwand verbunden ist. Positiv für die Mieterseite ist damit auch, dass steigende Baukosten oder organisatorische Hürden kein Vorwand sein dürfen.
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Mietertipp: Weihnachtszeit und Silvester: festlich, aber rücksichtsvoll
Die Adventszeit und die Silvesternacht laden zum Feiern und Dekorieren ein: Lichterketten, Girlanden oder ein Adventskranz bringen Stimmung in Wohnung, Balkon und Hausflur, und zum Jahreswechsel sorgt das Feuerwerk für eine festliche Atmosphäre. Aber was ist erlaubt und wo endet die Toleranz gegenüber der Nachbarschaft? -
Dekorieren ja, Ärger nein: In der eigenen Wohnung dürfen Sie nach Herzenslust schmücken – wichtig ist nur, dass die Deko später wieder problemlos entfernt werden kann.
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Balkon & Hausflur: Sobald Ihre Weihnachtsfreude nach außen wirkt, zählt Rücksicht. Übermäßige Dekoration im Hausflur ist nicht zulässig. Gerichte tolerieren höchstens einen Adventskranz an der Tür. Auf dem Balkon sollten Lichter den Verkehr nicht blenden oder Passanten ablenken.
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Weihnachtliche Düfte: Ein Hauch von Tannenduft ist schön, starkes Duftspray im Treppenhaus eher nicht – das gilt als unzulässige Nutzung der Gemeinschaftsflächen.
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Silvester: Nachtruhe ab 22 Uhr gilt auch an Silvester, doch Gerichte erkennen eine erweiterte Toleranz in der Jahreswechsel-Nacht an. Sobald das neue Jahr gefeiert wurde, sollten Lärm und Störungen aber langsam abklingen.
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Feuerwerk: Sicherheit geht vor! Feuerwerkskörper nur dort einsetzen, wo keine Gefahr für Menschen oder Eigentum besteht. Böllern im Treppenhaus oder am Hauseingang ist verboten. Unsere Empfehlung: Verzichten Sie nach Möglichkeit auf lautes Feuerwerk. Wunderkerzen, Konfettikanonen oder ein gemeinsames Anstoßen bei Musik sorgen genauso für Stimmung – und schonen Mensch, Tier und Umwelt.
Mit ein bisschen Rücksicht steht einer festlichen Adventszeit und einem fröhlichen Jahreswechsel nichts im Wege! |
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Pressespiegel: Der Mieterverein in den Medien
Der Mieterverein zu Hamburg setzt sich engagiert für die Rechte von Mieter:innen ein. Als Stimme für bezahlbares Wohnen, sozialen Ausgleich und gerechte Stadtentwicklung findet der Verein regelmäßig mediale Beachtung. Dieser Pressespiegel dokumentiert eine Auswahl der Berichterstattung und zeigt, wie wohnungspolitische Anliegen öffentlich aufgegriffen werden – fundiert, kritisch und im Interesse der Hamburger Mieterschaft.
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Der Mieterverein sieht die im November vorgestellte Hamburger Mietenstudie 2025 des Center for Real Estate Studies (CRES) sehr kritisch. Laut Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, dient die Studie dazu, der Politik vorzugaukeln, dass es keinen Mangel an bezahlbarem Wohnraum gibt. „Mit solchen Beruhigungspillen werden diejenigen verspottet, deren Mietverhältnis gefährdet ist oder die dringend eine Wohnung suchen“, so Bosse.
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Die städtische Saga will 58 Neubauwohnungen In Georgswerder nur an Menschen vermieten, die weder ein Auto besitzen noch künftig eines anschaffen. Dr. Rolf Bosse betont, dass vergleichbare Vorstöße früher bereits rechtlich nicht durchsetzbar waren. Diverse Medien berichten über das Thema.
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Eine Mieterin hat Vonovia eine Rechnung über 500.000 Euro geschickt. Sie begründet den Betrag damit, dass sie über viele Jahre unzählige Stunden in die Klärung von Mängeln und Problemen gesteckt habe. Der Fall macht deutlich, wie viel zusätzlichen Aufwand Mieter:innen oft leisten müssen – und welche Belastung das im Alltag bedeutet. Viele Mieter:innen haben jedoch Angst, sich zu wehren. „Ich kann meine Wohnung nicht verlieren, wenn ich meine Rechte geltend mache. Wenn ich angemessen die Miete mindere, wenn ich Instandsetzung fordere, kann ich meine Wohnung nicht verlieren“, erklärt Dr. Rolf Bosse.
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In Hamburg werden die Regeln für Ferienvermietungen deutlich verschärft. Ab 2026 steigen die Gebühren für die Zweckentfremdung von Wohnraum spürbar – in einigen Fällen um mehrere Prozentpunkte. Ziel ist es, Vermieter stärker in die reguläre Wohnraumvermietung zu lenken. Die Stadt betont, dass Wohnraum nicht dem Ferienmarkt entzogen werden soll und setzt dafür auf höhere Kosten und strengere Kontrollen.
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Dr. Rolf Bosse c/o Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V. Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
Kontakt
mieterverein-hamburg.de
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Vorstand: Dr. Rolf Bosse (Vors.), Marielle Eifler (Stellv. Vors.), Siegmund Chychla (1. Schriftführer). Zuständig für die Vereinsangelegenheiten: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Justiz u. Verbraucherschutz, Aktenzeichen: 900.50-8 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE118719118 NEWSLETTER ABMELDEN
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