Liebe Leser:innen,
am 18. März fand in Hamburg eine Konferenz zum Thema E-Mobilität statt. Auch die Installation von Ladesäulen in Mehrfamilienhäusern war Thema. Ich weiß, dass E-Autos noch deutlich teurer sind als Verbrenner und sich viele unserer Mitglieder keines werden leisten können. Doch die Elektromobilität voranzutreiben nutzt auch denen ohne E-Auto. Schließlich profitieren in Hamburg alle von leiseren Straßen und sauberer Luft.
Bei der Konferenz traf ich eine überraschend optimistische Branche an, die der Meinung ist, die Elektrifizierung des Automobilbestandes in Hamburg sei innerhalb weniger Jahre möglich. Zudem käme in Betracht, durch die Nutzung der Batterien geparkter Fahrzeuge den tagsüber erzeugten Solarstrom zu speichern, dann zu verbrauchen, wenn es dunkel wird und damit Schwankungen im Stromnetz auszugleichen. Für mich gab es faszinierende Einblicke in eine Nahtstelle von Mobilität und Stadtentwicklung, die Stadt Utrecht in den Niederlanden beispielweise gilt als spannender Vorreiter. Als es dann auf das Thema Mehrfamilienhäuser kam, wurden die Beiträge jedoch leider etwas vage. Zwar gibt es das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), welches schon jetzt im Neubau und bei umfassender Modernisierung die Vorinstallation einer Ladeinfrastruktur vorsieht und das gemäß einer europäischen Verordnung ab April soweit verschärft werden soll, dass der gesamte Bestand über kurz oder lang mit Ladepunkten ausgestattet werden muss. Vor wenigen Tagen legte der Bund ein Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser in Höhe von 500 Millionen Euro auf. Das Interesse der Wohnungswirtschaft an Lösungen, die von den entsprechenden Dienstleistern entwickelt worden sind, scheint sich aber doch noch in Grenzen zu halten. Jedenfalls fehlte es an konkreten Beispielen, die Best Practices illustrierten.
Dies wiederum entspricht meinem Eindruck, dass die Wohnungswirtschaft im Augenblick andere Sorgen hat, als sich um Elektromobilität und Ladepunkte zu kümmern. Die Modernisierung des Gebäudebestandes zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor und der dringend erforderliche Neubau, der jetzt durch die Erneuerung des Bündnisses für das Wohnen hoffentlich wieder Fahrt aufnimmt, binden enorme Kapazitäten. Dementsprechend habe ich auch niemanden aus der Wohnungswirtschaft auf dem Kongress erkannt.
Dabei hat die Veranstaltung sehr deutlich gezeigt, dass wir Mobilität und Immobilien nicht getrennt voneinander betrachten können, wenn wir es ernst meinen mit der Ermöglichung der Nutzung von Elektroautos. Ich hoffe sehr, dass der Schulterschluss zwischen beiden Sektoren noch gelingt zum Wohle aller, die zur Miete wohnen und irgendwann (oder auch demnächst) auf ein Elektrofahrzeug umsteigen wollen. Die Preise sinken und die Absatzzahlen steigen. Da darf die Anschaffung nicht an fehlender Ladeinfrastruktur scheitern, die Voraussetzung ist für günstiges Laden der Batterie. Vor allem, wenn der Strom von der auf dem Dach installierten Solaranlage kommt. Auch das geht im Mehrfamilienhaus, man muss es aber wollen und als Vermieter natürlich auch erst einmal bezahlen. Damit dies gelingt, müssen wir unser Geld an der richtigen Stelle ausgeben, dazu gehören auch Fördermittel. Dass es sich lohnt belegt die Solarstrategie der Vonovia. Die würde das nicht machen, wenn sie nichts davon hätte. Wann legt die SAGA los?
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: UNSER RAT ZÄHLT! Dr. Rolf Bosse Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
P.S. Besuchen Sie uns auf Facebook! Auf unserer Facebook-Seite versorgen wir Sie mit aktuellen Informationen rund ums Mieten und Wohnen. |
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Aktuelles: Mieterverein fordert Heizkostendeckel – machen Sie mit!
Mieter:innen könnten künftig noch stärker unter steigenden Heizkosten leiden. Grund ist das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem die Bundesregierung das als „Heizungsgesetz“ bekannt gewordene Gebäudeenergiegesetz ersetzen will. Nach aktuellen Eckpunkten soll es Vermietenden wieder erlaubt werden, Gas- und Ölheizungen einzubauen – eine Entscheidung, die zwar Investitionskosten senken kann, langfristig aber zu höheren Heizkosten für Mieter:innen führen dürfte.
Der Deutsche Mieterbund und der Verbraucherzentrale Bundesverband fordern deshalb einen sogenannten relativen Heizkostendeckel, um Mieter:innen besser vor überhöhten Kosten zu schützen. Dieser soll sich an den Betriebskosten effizienter Heizsysteme orientieren.
Der Mieterverein zu Hamburg ruft seine Mitglieder und alle Mieter:innen dazu auf, jetzt politisch aktiv zu werden. Noch vor der geplanten Entscheidung der Bundesregierung Mitte April sollten Bürger:innen ihre Bundestagsabgeordneten kontaktieren und sich für einen besseren Schutz vor steigenden Heizkosten einsetzen. Wer ihr Bundestagsabgeordneter oder ihre Bundestagsabgeordnete ist, können Bürger:innen über diesen Link feststellen.
Hier finden Mieter:innen eine Mailvorlage für die Kontaktaufnahme mit ihrem Abgeordneten. |
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Urteil: Filter reicht nicht – Austauschpflicht bei Bleileitungen
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 14. November 2025, 40b C 255/20 Mitgeteilt von Rechtsanwalt Dennis Bandow
Ein Mieter klagte gegen seinen Vermieter, nachdem er festgestellt hatte, dass die Hausinstallation noch über alte Bleirohre verfügte. Der Mieter hatte im Rahmen einer bei Hamburg Wasser in Auftrag gegebenen Analyse festgestellt, dass die Nickel- und Bleikonzentration im Trinkwasser die zulässigen Höchstmengen der Trinkwasserverordnung erheblich überschritt. Der Beklagte ließ in der Folge jedoch lediglich eine Filteranlage in der Küche einbauen. Der Mieter sah hierin keine Dauerlösung.
Das Gericht gab dem Mieter recht. Bleihaltige Wasserleitungen in einem Wohngebäude stellen einen Mangel im Sinne des Mietrechts dar, wenn hierdurch die Trinkwasserqualität derart betroffen ist, dass mit einer konkreten Gesundheitsgefährdung gerechnet werden kann. Es ist für die Annahme eines Mangels ausreichend, dass die Mietsache nur in der Befürchtung der Gefahrverwirklichung genutzt werden kann. Der Mangel der Mietsache kann hierbei durch einen Austausch der Leitungen beseitigt werden. Die Verwendung von Wasserfiltern stellt keine vertretbare Lösung zur Erreichung einer Blei- und Nickelfreiheit des Wassers dar. Der Vermieter konnte nicht beweisen, dass der Wasserfilter nach Erschöpfung der Kapazität kein blei- und nickelbelastetes Wasser passieren lässt. Ein befragter Sachverständiger wies vielmehr darauf hin, dass der Filter regelmäßig ausgetauscht werden müsse. Es sei nicht gesichert, dass der verbaute Filter nach Erschöpfung der Filterleistung Wasser passieren lässt, das nicht die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einhält. Der Vermieter befand sich zum Zeitpunkt der Auftragserteilung einer Beprobung des Trinkwassers durch den Mieter mit einer Mangelbeseitigung in Verzug, da er auf Mangelanzeigen des Mieters nicht reagiert hatte. In der Folge konnte der Mieter im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs auch diese Kosten sowie die Kosten eines Gutachters von dem Vermieter ersetzt verlangen.
Kommentar: Nach der novellierten Trinkwasserverordnung sind Bleirohre und Bleiabschnitte in Trinkwasserleitungen seit dem 12. Januar 2026 nicht mehr zulässig. Die Mietparteien haben einen Anspruch auf Austausch der Bleirohre. Eventuelle Teilreparaturen sind nicht rechtmäßig. Betroffen sind insbesondere Mietshäuser mit dem Baujahr vor 1973. Vorhandene Bleirohre stellen einen erheblichen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigen kann.
Hamburg Wasser bietet für alle Haushalte im Versorgungsgebiet eine kostenpflichtige Blei-, Kupfer- und Nickel-Untersuchung an. Für Haushalte, in denen Schwangere oder Säuglinge im Alter bis zu einem Jahr wohnen, kann die Analyse kostenfrei erfolgen. |
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Mietertipp: So dürfen Mieter:innen ihren Außenbereich nutzen Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen beginnt für viele die schönste Zeit des Jahres: den Balkon zu gestalten und zu bepflanzen. Damit die Freude am eigenen grünen Rückzugsort nicht durch Missverständnisse mit der Vermieterin oder dem Vermieter getrübt wird, haben wir die wichtigsten Regeln rund um die Balkonnutzung zusammengestellt. Checkliste für eine sorgenfreie Balkongestaltung: -
Reinigung & Pflege: Regelmäßige Reinigung liegt in der Verantwortung der Mieterinnen und Mieter. Instandsetzungen und Anstriche übernimmt die Vermieterseite.
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Pflanzen auf dem Balkon: Blumenkübel, Töpfe und Rankgitter dürfen aufgestellt werden. Blumenkästen können angebracht und nach Wunsch bepflanzt werden – sofern keine Gefahr für Passanten oder Autos darunter besteht.
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Wuchernde Pflanzen zurückschneiden: Pflanzen, die über die Brüstung wachsen und Nachbarbalkone beeinträchtigen, müssen gekürzt werden.
- Wässern mit Bedacht: Achten Sie darauf, dass beim Gießen kein Wasser auf darunterliegende Balkone tropft.
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Kräuter und Gemüse: Das Anlegen eines kleinen Kräutergartens oder das Pflanzen von Gemüse wie Tomaten und Gurken ist erlaubt.
- Schwere Pflanzen und Hochbeete: Vor Aufstellen von Hochbeeten oder besonders schweren Blumenkübeln sollte die Traglast des Balkons mit der Vermieterin oder dem Vermieter abgeklärt werden.
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Bauliche Veränderungen: Bauliche Veränderungen, die die Hausfassade betreffen, benötigen vorher die Zustimmung des Vermieters – zum Beispiel Katzennetze, für deren Anbringung eine Anbohrung der Fassade nötig ist.
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Banner, Fahnen & Dekoration: Große Banner oder Fahnen, die über die Brüstung hinausragen oder das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändern, können untersagt werden.
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Pressespiegel: Der Mieterverein in den Medien
Der Mieterverein zu Hamburg setzt sich engagiert für die Rechte von Mieter:innen ein. Als Stimme für bezahlbares Wohnen, sozialen Ausgleich und gerechte Stadtentwicklung findet der Verein regelmäßig mediale Beachtung. Dieser Pressespiegel dokumentiert eine Auswahl der Berichterstattung und zeigt, wie wohnungspolitische Anliegen öffentlich aufgegriffen werden – fundiert, kritisch und im Interesse der Hamburger Mieterschaft.
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Eine Hamburger Gastronomin sucht verzweifelt eine Wohnung. Als selbst eine hohe Belohnung nicht hilft, versucht sie, eine passende Tauschwohnung zu finden. Doch auch das ist nicht einfach. „Tauschwohnungen sind eigentlich eine gute Idee, funktionieren aber in der Praxis tatsächlich so gut wie gar nicht“, erklärt Marielle Eifler, stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg.
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WG-Leben birgt besonders beim Mietvertrag rechtliche Fallstricke. Was passiert, wenn ein Mitglied, das den Mietvertrag mit unterschrieben hat, ausziehen möchte? Marielle Eifler erklärt, worauf Mieter:innen achten sollten.
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Baumaßnahmen als Entmietung: Knapp ein Jahr müssen die Mieter:innn im Abendrothsweg 61 in Hoheluft-Ost bereits Bauarbeiten aushalten. Sie berichten von Schimmel, defekten Heizungen, Baulärm und mehr. Zuletzt war das Mehrfamilienhaus nicht mehr über die Eingangstür zu betreten, sondern nur durch die Garage und den Keller. Eine 87-jährige Bewohnerin musste mit Hilfe der Feuerwehr aus ihrer Wohnung geholt werden. „Damit sollen die Mieter mürbe gemacht werden, um sie letztlich loszuwerden”, sagt Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg.
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Im „Bündnis für das Wohnen“ arbeitet die Stadt Hamburg seit 15 Jahren mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft zusammen. Das Bündnis wurde kürzlich erneuert. Eines der zentralen Ziele bleibt die Förderung des Wohnungsneubaus. Der Mieterverein zu Hamburg begrüßt die Erneuerung und erinnert daran, dass Wohnungsneubau ohne Gemeinwohlorientierung nicht automatisch bezahlbar für diejenigen ist, die ihn dringend benötigen. Städtische Akteure wie die SAGA müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. „Nur so wird sich bezahlbarer Wohnraum in annähernd angemessener Zahl realisieren lassen“, sagt Rolf Bosse.
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Seit über zwei Jahren sucht eine Eimsbütteler Familie vergeblich eine größere Wohnung – trotz steigendem Budget. Ihr Fall zeigt, wie angespannt der Markt ist. Der Mieterverein warnt: „Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum für jede Haushaltsgröße“. Besonders Familien haben es schwer, eine Wohnung zu finden, so Marielle Eifler.
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Dr. Rolf Bosse c/o Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V. Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
Kontakt
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Vorstand: Dr. Rolf Bosse (Vors.), Marielle Eifler (Stellv. Vors.), Siegmund Chychla (1. Schriftführer). Zuständig für die Vereinsangelegenheiten: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Justiz u. Verbraucherschutz, Aktenzeichen: 900.50-8 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE118719118 NEWSLETTER ABMELDEN
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