Liebe Leser:innen,
steigende Preise und unsichere Entwicklungen auf den Energiemärkten sorgen erneut für Verunsicherung bei vielen Mieterinnen und Mietern. Die weltweiten Entwicklungen bei Öl und Gas lassen befürchten, dass die Kosten für Heizung und Energie weiter steigen könnten. Viele erinnern sich dabei an das Jahr 2023, als infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine die Heizkostenabrechnungen stark anstiegen und die Vorauszahlungen für Betriebskosten teilweise höher ausfielen als die eigentliche Nettomiete.
Wir alle sind davon unmittelbar betroffen und fragen uns, wie wir uns verhalten sollen. Ruhig bleiben und weitermachen, wäre mein erster Rat. Doch bei Churchills Worten würde ich es nicht belassen, sondern hinzufügen: Handeln Sie bewusst! Wie schon vor drei Jahren lohnt der Blick auf das eigene Verbrauchsverhalten, vor allem beim Warmwasser. Und wenn der Herbst da ist und die Heizung wieder aufgedreht werden muss: heizen Sie und lüften Sie bewusst! Behalten Sie Temperatur und auch Luftfeuchtigkeit im Blick, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Je nachdem, wie das Haus, in dem Sie wohnen, beheizt ist, werden Sie die Kapriolen an den Weltmärkten unterschiedlich zu spüren bekommen. Wo noch mit Öl oder Gas geheizt wird, sollten Sie mit Ihrem Vermieter darüber sprechen, beim Einkauf auf die Preise zu achten und schnellstmöglich die fossile Heizung abzuschaffen. Fernwärme ist kein Garant für niedrige Preise, aber oftmals für stabile, verlässliche Kosten, jedenfalls die Hamburger Fernwärme. Die kleinen privaten Netze können sehr teuer sein, dort lohnen sich die Prüfung der Abrechnung und ein Widerspruch – auch schon für die Abrechnung 2025, die bald wieder eintreffen wird.
Wärmepumpen sind zumindest dann die günstigste Alternative, wenn der Strom moderat teuer ist und die Jahresarbeitszahl angemessen. Sie sagt aus, wie viele Kilowattstunden Wärme aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt werden. Alles höher als drei ist gut. Ich habe schon Abrechnungen gesehen, wo die Jahresarbeitszahl 1,2 gewesen ist. Hierin ist ein Mangel in der Anlagentechnik zu sehen, der zu Kürzungen bei der Umlage führen muss. Der Mieterverein kann Sie hierzu beraten und bei der Prüfung unterstützen.
Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind groß. Hamburg, Deutschland und Europa müssen eine gewaltige Transformation bewältigen. Und dabei knirscht es im Gebälk. Aber es geht auch voran. Das belegen die Zuwächse bei der erneuerbaren Energie. Lassen wir uns also nicht beirren, sondern machen wir bewusst und bestimmt weiter!
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: Unser Rat zählt! Dr. Rolf Bosse Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
P.S. Besuchen Sie uns auf Facebook und auf Instagram! Dort versorgen wir Sie mit aktuellen Informationen rund ums Mieten und Wohnen. |
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Aktuelles: Deutlicher Rückgang beim Wohnungsbau
Der Wohnungsbau in Hamburg ist 2025 deutlich eingebrochen. Wie das Statistikamt Nord mitteilte, wurden nur noch 5.976 Wohnungen fertiggestellt – 28 Prozent weniger als im Vorjahr. Auch bei den Sozialwohnungen gab es einen deutlichen Rückgang: Ihre Zahl sank um knapp 14 Prozent von 2.261 auf 1.953 Wohnungen.
Der Mieterverein zu Hamburg sieht darin ein alarmierendes Signal. „Die aktuellen Neubauzahlen reichen bei weitem nicht aus, um den großen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken“, erklärt der Vorsitzende Dr. Rolf Bosse. Besonders problematisch sei der Mangel an Sozialwohnungen. Rund 643.000 Hamburger Haushalte hätten Anspruch auf eine Sozialwohnung, tatsächlich gebe es jedoch nur noch gut 76.000 Sozialwohnungen in der Stadt. Gleichzeitig warten weiterhin mehr als 13.000 vordringlich Wohnungssuchende auf ein Zuhause.
Der Mieterverein fordert deshalb einen stärkeren Ausbau des kommunalen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbaus. Zudem müsse stärker darüber diskutiert werden, wie bestehender Wohnraum dauerhaft bezahlbar gehalten werden könne.
SAGA-Mieter:innen vernetzen sich weiter
Bei den Mieter:innen der städtischen SAGA, Hamburgs größter Vermieterin, wächst das Interesse an mehr Mitbestimmung und gemeinsamer Organisierung. Engagierte Mieter:innen setzen ihre Treffen fort und laden erneut zum Austausch ein. Beim vergangenen Treffen wurden erste Grundlagen für die Bildung von Mieter:innengruppen in den Quartieren sowie für eine stadtweite Vernetzung besprochen. Viele Mieter:innen erleben ähnliche Probleme – von baulichen Mängeln bis hin zu Fragen der Mitbestimmung – und möchten sich künftig besser zusammenschließen, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten.
Im nächsten Treffen soll der Austausch fortgeführt und die Vernetzung zwischen engagierten SAGA-Mieter:innen weiter gestärkt werden. Unterstützt wird die Initiative weiterhin von der Partei Die Linke sowie vom Mieterverein zu Hamburg. In Hamburg wohnt etwa jede siebte Person bei der SAGA.
Mieter:innenbeiräte und lokale Initiativen können dazu beitragen, die Interessen der Bewohner:innen stärker sichtbar zu machen und Verbesserungen der Wohnbedingungen gemeinsam voranzubringen. Einladung zum nächsten Treffen:
Alle SAGA-Mieter:innen, die sich für bessere Wohnbedingungen und mehr Mitbestimmung engagieren möchten, sind herzlich eingeladen zum nächsten Treffen am Mittwoch, 17. Juni, um 17:45 Uhr in der Hauptgeschäftsstelle des Mietervereins zu Hamburg am Berliner Tor, Beim Strohhause 20.
Hamburg verschärft Regeln für Ferienvermietungen
Hamburg verschärft wegen des angespannten Wohnungsmarkts die Regeln für Ferienvermietungen. Die Bürgerschaft hat dafür das Wohnraumschutzgesetz geändert. Ab Mai 2026 sollen neue EU-Vorgaben helfen, unerlaubt lange Kurzzeitvermietungen leichter zu erkennen. Außerdem fällt ab Januar 2027 die bisherige Ausnahme weg, nach der einzelne Zimmer oder bis zur Hälfte der Wohnung unbegrenzt kurzfristig vermietet werden durften. Künftig ist das nur noch bis zu acht Wochen pro Jahr ohne Genehmigung erlaubt. Ziel ist, mehr Wohnraum für dauerhaftes Wohnen zu sichern.
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Veranstaltungs-Tipp: Aktionstage „Zusammen für Demokratie – Zukunft für alle“
Vom 23. Mai bis zum 7. Juni finden bundesweit die Aktionstage „Zusammen für Demokratie – Zukunft für alle“ statt. Das Bündnis zählt mit 76 Organisationen und über 50 Millionen vertretenen Mitgliedern zu den größten zivilgesellschaftlichen Bündnissen Deutschlands – auch der Deutsche Mieterbund gehört dazu.
Mit Aktionen, Veranstaltungen und Kundgebungen wollen die beteiligten Organisationen ein Zeichen für Demokratie, Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt setzen – und gegen die Angriffe der extremen Rechten. Auftakt der Aktionstage ist der 23. Mai, der Tag des Grundgesetzes.
Geplant sind bundesweit zahlreiche Mitmachangebote und öffentliche Veranstaltungen. Über eine Aktionskarte können Interessierte bestehende Veranstaltungen finden oder eigene Aktionen anmelden. Das Bündnis bietet zudem Unterstützung bei Planung und Durchführung an. |
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Urteil: Eigenbedarf nicht plausibel – Gericht weist Räumungsklage ab
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 2. Februar 2026, 44 C 148/25 Mitgeteilt von Rechtsanwalt Dirk Schwarzenberger
Eine Räumungsklage nach einer erfolgten Eigenbedarfskündigung hatte vor dem Amtsgericht Hamburg keinen Erfolg, weil sich der behauptete Nutzungswille der Bedarfsperson nicht mit der erforderlichen richterlichen Überzeugung feststellen ließ. Die verklagte Mieterin bewohnte die Wohnung bereits seit Ende der 1980er-Jahre. Die Vermieter hatten das Mietverhältnis übernommen und aufgrund vorgetragenen Eigenbedarfs gekündigt. Zur Begründung führten sie an, ihre Tochter wolle die Wohnung nach Abschluss des Studiums beziehen. Die Mieterin widersprach der Kündigung. Die Vermieter klagten daraufhin auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.
Das Gericht stellte in seinem Urteil zunächst die allgemeinen Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung dar. Demnach setze ein berechtigtes Interesse der Vermieterseite voraus, dass die benannte Bedarfsperson die Wohnung ernsthaft zu eigenen Wohnzwecken nutzen will. Es genügt zwar, wenn in dem Kündigungsschreiben ein nachvollziehbarer Lebenssachverhalt genannt werde. Im Prozess müsse der behauptete Nutzungswille jedoch zur Überzeugung des Gerichts feststehen. Das Gericht betonte in diesem Zusammenhang, dass keine absolute Gewissheit erforderlich sei, wohl aber ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der verbleibende Zweifel schweigen lasse. Diesen Maßstab sah das Gericht nach Durchführung einer Beweisaufnahme nicht als erfüllt an.
Die als Zeugin vernommene Tochter der Vermieter erklärte nachvollziehbar, nach Hamburg ziehen zu wollen. Dem Gericht waren ihre Angaben jedoch zu unbestimmt. Es fehlten konkrete Kenntnisse zur Wohnung und belastbare Planungen mit den Eltern oder ihrem Lebensgefährten. Das Gericht sah darin eher einen allgemeinen Wohnwunsch als einen konkreten Nutzungsentschluss.
Zudem betonte das Gericht, dass Plausibilität allein keinen Beweis darstelle. Auch die Anhörung der Vermieter beseitigte die Zweifel nicht, da sie ein eigenes Interesse am Prozessausgang hätten. Mangels nachgewiesenen Eigenbedarfs war die Kündigung unwirksam; Räumungs- und Herausgabeansprüche bestanden daher nicht.
Kommentar: Die Entscheidung verdeutlicht die grundsätzlich hohen Anforderungen an den Nachweis eines ernsthaften Eigenbedarfs. Das Amtsgericht Hamburg verlangt nicht nur einen plausiblen, sondern einen konkret verfestigten Nutzungswillen der Bedarfsperson, die zukünftig die Mietwohnung bewohnen soll. Allgemeine Umzugsabsichten genügen nicht. Bemerkenswert ist die strenge Würdigung der Zeugenaussage: Fehlende Kenntnisse über die Wohnung und unklare Lebensplanung wurden als Hinweise dafür gewertet, dass ein echter Eigennutzungsentschluss nicht besteht.
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Mietertipp: Gut vorbereitet in den Urlaub
Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß – umso schöner, wenn man die Reise unbeschwert antreten kann. Mit einigen einfachen Vorkehrungen lässt sich dafür sorgen, dass die Wohnung während der Abwesenheit sicher bleibt und auch nach der Rückkehr keine unangenehmen Überraschungen warten. Wer vor der Abreise an ein paar wichtige Punkte denkt, kann die freie Zeit deutlich entspannter genießen. - Achten Sie darauf, dass Miete und Nebenkosten rechtzeitig überwiesen sind.
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Hinterlegen Sie eine Telefonnummer bei Vermietung oder Hausverwaltung, unter der Sie erreichbar sind. Einen Wohnungsschlüssel müssen Sie zwar nicht abgeben, sinnvoll kann jedoch sein, einen Ersatzschlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn oder Freunden zu hinterlegen und deren Kontaktdaten weiterzugeben.
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Prüfen Sie vor der Abreise, ob Fenster und Türen geschlossen sind. Drehen Sie Wasseranschlüsse ab und ziehen Sie Elektrogeräte wie Fernseher oder Radio aus der Steckdose. Der Kühlschrank sollte selbstverständlich angeschlossen bleiben.
- Damit die Wohnung nicht offensichtlich leer wirkt, können Zeitschaltuhren genutzt werden, die abends automatisch Licht einschalten.
- Falls Sie laut Mietvertrag Aufgaben wie Treppenhausreinigung oder Rasenpflege übernehmen müssen, organisieren Sie rechtzeitig eine Vertretung.
- Bitten Sie jemanden, regelmäßig den Briefkasten zu leeren und gegebenenfalls Pflanzen zu versorgen.
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Geben Sie Einbrechern keine zusätzlichen Hinweise: Adressanhänger am Koffer sollten unterwegs möglichst nicht offen sichtbar sein.
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Wer keine Bettwanzen oder andere ungebetene Reiseandenken mit nach Hause bringen möchte, sollte Hotelbetten bereits vor Ort aufmerksam kontrollieren. Nach der Rückkehr empfiehlt es sich, Gepäck vorsichtig auszupacken und Kleidung möglichst direkt bei 60 Grad zu waschen.
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Pressespiegel: Der Mieterverein in den Medien
Der Mieterverein zu Hamburg setzt sich engagiert für die Rechte von Mieter:innen ein. Als Stimme für bezahlbares Wohnen, sozialen Ausgleich und gerechte Stadtentwicklung findet der Verein regelmäßig mediale Beachtung. Dieser Pressespiegel dokumentiert eine Auswahl der Berichterstattung und zeigt, wie wohnungspolitische Anliegen öffentlich aufgegriffen werden – fundiert, kritisch und im Interesse der Hamburger Mieterschaft.
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Eine Milliarde Euro für Aktionäre – während die Mieten weiter steigen. Der Mieterverein kritisiert den Wohnungskonzern Vonovia scharf: Immer wieder werden Mieterhöhungen verlangt, obwohl die Voraussetzungen dafür teils nicht vorliegen. Wichtig: Mieter:innen sollten Mieterhöhungen nie ungeprüft unterschreiben! „Es werden oftmals Zustimmungen zu erhöhten Kaltmieten gefordert, obwohl die Mietenden bereits gegenwärtig die ortsübliche Vergleichsmiete zahlen“, erklärt Rechtsanwalt Paul-Hendrik Mann vom Mieterverein zu Hamburg auf mopo.de. „Uns sind Fälle bekannt, in denen gerichtlich festgestellt wurde, dass ein Zustimmungsanspruch nicht besteht. Trotzdem wurden von der Vonovia nach kurzer Zeit erneut identische Mieterhöhungen ausgebracht.“
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Eine neue Studie alarmiert den Mieterverein: Immer mehr junge Menschen werden vom regulären Wohnungsmarkt verdrängt. Besonders Studierende und Auszubildende hätten kaum noch Chancen auf bezahlbare Wohnungen. Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mieterverein zu Hamburg, betont im Hamburger Abendblatt, dass diese Entwicklung unbedingt aufgehalten werden muss. „Der Wohnungsstandort Hamburg wird für junge Leute immer abschreckender. Dabei ist die Stadt auch als Wirtschaftsstandort auf eben diese Gruppe besonders angewiesen. Es darf nicht sein, dass diese jungen Menschen verprellt werden, weil sie hier kein Dach über dem Kopf finden“, so Dr. Bosse.
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Die Mieten in Hamburg steigen weiter: Laut der neuen Ohmoor-Studie liegen die Neuvertragsmieten inzwischen bei durchschnittlich 15,88 Euro pro Quadratmeter. Besonders stark ziehen die Preise im Umland an – bezahlbarer Wohnraum wird damit in der gesamten Metropolregion zunehmend knapp. Schüler:innen des Gymnasiums Ohmoor stellten ihre jährliche Untersuchung im Rahmen einer Pressekonferenz beim Mieterverein zu Hamburg vor. Die Ergebnisse sorgten in der lokalen Presse für große Aufmerksamkeit und wurden breit aufgegriffen.
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Dr. Rolf Bosse c/o Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V. Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
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Vorstand: Dr. Rolf Bosse (Vors.), Marielle Eifler (Stellv. Vors.), Siegmund Chychla (1. Schriftführer). Zuständig für die Vereinsangelegenheiten: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Justiz u. Verbraucherschutz, Aktenzeichen: 900.50-8 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE118719118 NEWSLETTER ABMELDEN
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