Liebe Leser:innen,
der Wirkkreis unseres Vereins erweitert sich stetig. Mit der Kostenexplosion auf den Energiemärkten mussten wir ab 2022 lernen, Fernwärmeverträge zu verstehen und Preisklauseln zu bewerten. Durch die seit langem diskutierten und ab Juli in Kraft tretenden Änderungen im Sozialgesetzbuch (Stichwort: Kosten der Unterkunft) hat sich unser Austausch mit der Sozialbehörde, den Jobcentern und der Grundsicherung intensiviert. Anfang Juni wurde ich von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe als Referent nach Kiel eingeladen. Deren Präventions- und Fachstellentagung vernetzt staatliche und private Träger der Wohnungslosenhilfe, wie es sie auch in Hamburg in Form der Fachstellen für Wohnungsnotfälle in den Bezirken gibt. Interessant war das Thema: „Wohnungslosigkeit trotz gesichertem Einkommen“. Ich durfte den Teilnehmenden Eigenbedarfs- und Verwertungskündigung nahebringen, musste aber zu dem Fazit gelangen, dass Prävention gegen einen solchen Wohnungsverlust nicht durch Einzelne möglich ist, sondern nur durch gesellschaftliche und gesetzliche Veränderungen. Dies gilt übrigens für viele weitere Themen, die Mieter:innen umtreiben.
Die Anfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft zeigt: Es tauchen immer mehr Menschen in den Beratungsstellen für Wohnungslose auf, die ihre Wohnung verloren haben wegen Eigenbedarf oder weil die Vermieterseite abreißen wollte und dadurch in die Obdachlosigkeit gestürzt sind. Das ist ein neues Phänomen, das zeigt, dass es jeden von uns treffen kann, auf der Straße zu landen. Es sollte uns beunruhigen. Aus diesem Grund engagiert sich der Mieterverein auch im Armutsgipfel, einer Tagung, initiiert vom Mieterverein, dem SoVD, dem DGB, der Diakonie und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, die im November zum zweiten Mal stattfindet. Merken Sie sich den 18. November 2026 vor, weitere Infos folgen. Aus diesem Grund ist der Mieterverein Teil des Bündnisses „Starker Sozialstaat Hamburg“, dem lokalen Pendant des deutschlandweiten Sozialstaatsbündnisses, dem auch der Deutsche Mieterbund angehört – mehr Informationen dazu weiter unten in diesem Newsletter.
Aus diesem Grund rufen wir auf zur Kundgebung am 3. Juli. Wir wollen ein Zeichen setzen im Rahmen der bundesweiten Mietenstopp Aktionstage, die unter dem Motto „Die Miete sprengt den Rahmen“ stehen. Zusammen mit unseren Bündnispartner:innen rufen wir auf für mehr Solidarität, eine Sozialstaatsreform im Interesse der Bürger:innen und gegen Kürzungen, zum Beispiel beim Wohngeld.
Unterstützen Sie unsere Arbeit und kommen Sie zur Kundgebung am 3. Juli um 15 Uhr am Speersort! Gemeinsam werden wir den Unterschied machen, wenn es darum geht, unsere schöne Stadt auch in Zukunft lebenswert und bezahlbar zu erhalten.
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: Unser Rat zählt! Dr. Rolf Bosse Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
P.S. Besuchen Sie uns auf Facebook, Instagram und TikTok! Dort versorgen wir Sie mit aktuellen Informationen rund ums Mieten und Wohnen.
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Neue Ausgabe des MieterJournals ist erschienen
Wie lässt sich Wohnraum besser nutzen, wenn Neubauten nur langsam entstehen und bezahlbare Wohnungen knapp bleiben? Mit dieser Frage beschäftigt sich die aktuelle Ausgabe des MieterJournals. In der Titelgeschichte geht es um die Potenziale von Wohnungstausch, Untervermietung und neuen Wohnformen. Außerdem spricht Wohnwendeökonom Dr. Daniel Fuhrhop darüber, wie zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann, ohne neue Flächen zu versiegeln oder weitere Gebäude zu errichten.
Wie groß der Druck auf dem Wohnungsmarkt inzwischen ist, zeigt auch die Mietenstudie des Gymnasiums Ohmoor. Auffällig ist die hohe Zahl von Tauschwohnungen – ein Hinweis darauf, dass viele Menschen ihre Wohnsituation verändern möchten, auf dem regulären Wohnungsmarkt jedoch kaum bezahlbare Alternativen finden.
Darüber hinaus kommentieren wir aktuelle Mietrecht-Urteile, berichten über die Folgen einer Nachverdichtung für eine Hamburger Mieterin, stellen Innenstadtkoordinator Dr. Julian Petrin vor und blicken auf ein besonderes Jubiläum zurück: Das MieterJournal wird 35 Jahre alt. Hier geht es zum Online-Magazin.
Aktuelles: Bündnis fordert klares Nein zum Sozialabbau
Anlässlich der heute stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) fordert das Bündnis „Starker Sozialstaat Hamburg“ die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf, sich gegen Sozialabbau zu stellen. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher solle sich bei den Beratungen klar für den Erhalt und die Stärkung des Sozialstaats einsetzen, erklärte das Bündnis, dem neben dem Mieterverein zu Hamburg elf weitere Verbände, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen angehören.
Zu den zentralen Forderungen zählen eine verlässliche Finanzierung sozialer Sicherungssysteme, der Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie mehr Investitionen in bezahlbaren Wohnraum. Mietervereins-Chef Dr. Rolf Bosse betont die Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus. Mehr bezahlbare und gemeinwohlorientierte Wohnungen würden Haushalte entlasten und langfristig auch Sozialausgaben senken.
Das Bündnis warnt vor Kürzungen im Sozialbereich. Diese würden Probleme lediglich verschieben und langfristig höhere Kosten verursachen, insbesondere für die Kommunen. Mehr Informationen gibt es hier. |
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Urteil: Anspruch auf Handlauf
Amtsgericht Reinbek, Beschluss vom 1. April 2026, 19 C 291/25 Mitgeteilt von Rechtsanwalt Lutz Witt
Die Mietparteien stritten sich über die Anbringung eines zusätzlichen Handlaufs im Treppenhaus eines Mietshauses. Der Mieter forderte die Vermieterin auf, dieser baulichen Veränderung zuzustimmen. Erst während des laufenden Verfahrens wurde der Handlauf schließlich angebracht. Der Mieter nahm die Klage daraufhin zurück, sodass das Gericht darüber zu entscheiden hatte, wer die Prozesskosten zu tragen hatte. Dies war nach Ansicht des Amtsgerichts die Vermieterin, weil die Klage des Mieters ursprünglich Aussicht auf Erfolg hatte und die Zustimmung erst nach der Klageerhebung erteilt wurde. Das Gericht wies darauf hin, dass der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung gemäß § 554 Abs. 1 BGB hatte.
Die Vermieterin hatte eingewendet, der Mieter wolle den Handlauf selbst montieren und sei deshalb nicht berechtigt, die Zustimmung zu dieser baulichen Veränderung zu verlangen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Entscheidend sei, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Maßnahme habe. Die Zustimmung könne durch die Vermieterseite zudem unter Auflagen erfolgen, wie zum Beispiel unter der Bedingung, dass der Einbau durch eine Fachfirma vorgenommen wird.
Das Gericht stellte außerdem klar, dass die Vermieterin die Zustimmung nicht vollständig verweigert hatte, sondern vor allem Bedenken hinsichtlich der konkreten Ausführung äußerte. Es wurde von ihr unter anderem darauf hingewiesen, dass das Treppenhaus durch die Montage eines Handlaufs möglicherweise verengt werde und zudem noch kein Kostenvoranschlag vorgelegen habe. Diese Einwendungen seien jedoch keine ausreichende Grundlage gewesen, um die Zustimmung insgesamt zu verweigern.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Vermieterseite berechtigte bauliche Anpassungen – insbesondere solche zur besseren Nutzbarkeit oder Sicherheit – nicht ohne sachlichen Grund verzögern dürfen.
Kommentar: Das Urteil sollte Mietparteien Mut machen, die von der Vermieterseite die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen an der Wohnung oder dem Mietobjekt fordern. Hierunter fallen insbesondere Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Elektromobilität, Einbruchschutz und Stromerzeugung. Die Vermieterseite darf diese Erlaubnis jedoch verweigern, wenn die bauliche Veränderung unzumutbar ist. Von den Mietparteien kann zudem gegebenenfalls die Leistung einer besonderen Sicherheit (zum Beispiel in Form einer Mietkaution) gefordert werden. Hierdurch wird die Tatsache berücksichtigt, dass die Vermieterseite durch die Maßnahmen das Risiko baulicher Eingriffe trägt.
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Mietertipp: So klappt die Untervermietung
Ein freies Zimmer, ein Auslandssemester oder ein befristeter Aufenthalt in einer anderen Stadt: Es gibt viele Gründe, die eigene Wohnung nicht allein zu nutzen. Eine Untervermietung kann helfen, Wohnraum sinnvoll zu nutzen und die Mietkosten zu senken. Bevor Sie jedoch eine:n Untermieter:in aufnehmen, sollten Sie einige rechtliche Regeln kennen: - Für die teilweise Untervermietung muss der Vermieter die Erlaubnis erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Für die Untervermietung der gesamten Wohnung gilt das nicht.
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Wichtig: Das berechtigte Interesse muss erst nach Abschluss Ihres Mietvertrags entstanden sein.
- Wer ohne Erlaubnis und trotz Abmahnung einen Untermieter aufnimmt, riskiert eine fristlose Kündigung.
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Die Aufnahme von Ehegatten, Lebensgefährten oder nahen Angehörigen ist grundsätzlich erlaubt.
- Soll vorübergehend eine andere Person („Dritter“) einziehen, muss die Vermieterseite zustimmen, wenn der Grund nachvollziehbar dargelegt wird.
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Die Zustimmung kann jedoch verweigert werden, wenn die Person des Untermieters die Untervermietung für den Vermieter unzumutbar macht.
- Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zu Unrecht, kann diese gerichtlich durchgesetzt werden. Unter Umständen besteht zudem ein Anspruch auf Schadensersatz.
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Schließen Sie immer einen schriftlichen Untermietvertrag ab und beschreiben Sie die vermieteten Räume genau. Miete und Nebenkosten sollten sich an Ihren eigenen Mietkosten orientieren.
- Halten Sie den Zustand der Wohnung beim Einzug des Untermieters in einem Übergabeprotokoll fest.
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Benötigen Sie die untervermieteten Räume später selbst wieder (Eigenbedarf), gelten die üblichen Kündigungsfristen.
- Eine Kündigung des Untermietverhältnisses zwischen Mitbewohnern ist auch ohne besonderen Grund möglich. In diesem Fall verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate.
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Pressespiegel: Der Mieterverein in den Medien
Der Mieterverein zu Hamburg setzt sich engagiert für die Rechte von Mieter:innen ein. Als Stimme für bezahlbares Wohnen, sozialen Ausgleich und gerechte Stadtentwicklung findet der Verein regelmäßig mediale Beachtung. Dieser Pressespiegel dokumentiert eine Auswahl aktueller Berichterstattung und zeigt, wie wohnungspolitische Anliegen öffentlich diskutiert werden – fundiert, kritisch und im Interesse der Hamburger Mieterschaft.
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Steigende Mieten bringen viele Haushalte an ihre Grenzen. In Hamburg beobachtet Rolf Bosse Wohnkostenquoten von bis zu 50 Prozent. Das sei „deutlich mehr als üblich“, warnt Bosse. Wie ernst die Lage inzwischen ist, zeigt eine neue Studie des Deutschen Mieterbunds, über die der NDR berichtet.
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Nach 33 Jahren in ihrer Wohnung soll ein Hamburger Rentnerpaar ausziehen: Die Vermieterin hat wegen Eigenbedarfs gekündigt, möchte die Immobilie jedoch künftig als Ferienwohnung nutzen. Der Mieterverein unterstützt das Ehepaar. Doch wie ein Gericht den Fall bewerten würde, sei offen, sagte Rolf Bosse dem NDR.
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Möbliert, befristet, teuer: „Wohnen auf Zeit“ wird für viele Wohnungssuchende in Hamburg zur letzten Option. Rolf Bosse warnt vor einem Ausweichen auf einen kaum regulierten Markt, der die Wohnungsnot weiter verschärft.
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Dr. Rolf Bosse c/o Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V. Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
Kontakt mieterverein-hamburg.de
Impressum | Datenschutz
Vorstand: Dr. Rolf Bosse (Vors.), Marielle Eifler (Stellv. Vors.), Siegmund Chychla (1. Schriftführer). Zuständig für die Vereinsangelegenheiten: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Justiz u. Verbraucherschutz, Aktenzeichen: 900.50-8 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE118719118 NEWSLETTER ABMELDEN
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