Liebe Leser:innen,
„Der Deutsche Mieterbund bekommt eine immer stärkere Bedeutung als Sozialverband“, sagte Ulrich Schneider, ehemals Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, im Rahmen der diesjährigen Bundesarbeitstagung in Fulda. Diese Tendenz kann ich bestätigen. Als ich vor fast 20 Jahren meine Arbeit in der Rechtsabteilung aufgenommen habe, verstand sich der Mieterverein als Institution, die ihre Mitglieder in mietrechtlichen Angelegenheiten berät. Das machen wir natürlich immer noch, sehen aber, dass wir zunehmend gesellschaftlich und politisch Partei ergreifen müssen im Interesse unserer Klientel, zu der alle Mieter:innen gehören.
Denn auch die „Gegenseite“, die Verbände der Wohnungswirtschaft, wird immer lauter und fordert Deregulierung, Abschaffung von Beschränkungen bei der Mieterhöhung und der Neuvermietung, obwohl schon jetzt so viele Haushalte am Anschlag ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit sind und sich fragen, wie lange sie ihre Wohnung noch bezahlen können. Zugleich sehen wir auch, dass das Beharren aller Seiten auf ihrem Standpunkt und den bisher erkämpften Rechten nicht den Weg aus der Wohnungskrise weisen wird. Wer ist bereit, seine Position zu räumen und den Weg freizumachen für Veränderung? Ich sage: Es müssen alle sein, und es darf nicht auf Kosten nur einer Gruppe gehen. Doch leider haben wir noch kein Gesprächsformat gefunden, innerhalb dessen ein Dialog hierüber beginnen kann. Warten wir ab! Mitte September findet der Juristentag in Erfurt statt. Ein Forum, auf dem es in diesem Jahr um Reformen des Mietrechts gehen soll. Vorschläge dazu wurden in einem viel beachteten Gutachten der Professoren Artz und Lehmann-Richter vorab veröffentlicht. Diese Vorschläge erschüttern die Vorstellungen, wie das Mietrecht sein sollte, sowohl der Vermieter- aus auch der Mieterfreunde bis ins Mark. Kein schlechter Anfang, würde ich sagen. Es kommt darauf an, was wir daraus machen.
Und doch bin ich überzeugt, dass mehr Polarisierung keine Lösung ist, auch wenn sie unsere Gesellschaft zunehmend prägt. Ich hoffe, dass sich dieser Trend bei den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nicht weiter verstärkt. Die Wähler:innen wünschen sich Lösungen für ihre Probleme, das verstehe ich. Sie hoffen auf Besserung, wenn sie „Alternativen“ wählen. Was die Wohnungskrise betrifft, werden sie aber gewiss enttäuscht werden. Wir haben es analysiert und auch eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung hat es erneut gezeigt: Die wohnungspolitischen Programme radikaler und rechter Parteien in ganz Europa würden die Wohnungskrise nicht lösen, sondern stattdessen verschärfen. Verlassen wir den Weg der Polarisierung und suchen wir Annäherung und Kompromiss!
Diesem Ziel widmen wir unsere Arbeit als Mieterverein – sowohl gesellschaftlich und politisch, als auch im Rahmen der mietrechtlichen Beratung unserer Mitglieder. Deshalb verstehen wir uns als Mieter-Sozialverband.
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: Unser Rat zählt! Dr. Rolf Bosse Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
P.S.: Besuchen Sie uns auf Facebook, Instagram und TikTok! Dort versorgen wir Sie mit aktuellen Informationen rund ums Mieten und Wohnen.
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Aktuelles: Mieterlexikon jetzt in neuer Auflage erhältlich
Das Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes (DMB), dem Dachverband des Mietervereins zu Hamburg, ist in der Neuausgabe 2026/2027 erschienen. Seit Jahrzehnten gilt das Lexikon als zuverlässiges Nachschlagewerk für Mieter:innen, Fachleute und alle, die sich über das Mietrecht informieren möchten. Die aktuelle Ausgabe des Standardwerks wurde vollständig überarbeitet, erscheint in einem neuen Layout und berücksichtigt zahlreiche Gesetzesänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung seit der letzten Auflage. Das Mieterlexikon ist ab sofort erhältlich und kann hier direkt bestellt werden.
Jetzt gegen die Wohngeldkürzungen aktiv werden!
Die Bundesregierung plant massive Einschnitte beim Wohngeld. Besonders hart trifft es Hamburg: Neben der Aussetzung der Wohngeldanpassung, der Halbierung der Heizkostenkomponente und weiteren Verschlechterungen soll unsere Stadt auch noch von der Mietenstufe VI auf die Mietenstufe V herabgestuft werden. Obwohl die Mieten in Hamburg unverändert zu den höchsten Deutschlands gehören, würden künftig niedrigere Miethöchstbeträge beim Wohngeld anerkannt.
Die Folgen wären gravierend: Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes könnten bundesweit rund 500.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren, in Hamburg etwa 9.000. Für viele steigt damit das Risiko von Mietrückständen und Wohnungsverlust.
Deshalb rufen wir Sie auf: Schreiben Sie Ihren Hamburger Bundestagsabgeordneten und fordern Sie sie auf, sich gegen diese sozialpolitisch falsche Reform einzusetzen. Je mehr Menschen sich jetzt zu Wort melden, desto größer ist der Druck auf die Politik. Über diesen Link können Sie herausfinden, wer Ihr Bundestagsabgeordneter oder Ihre Bundestagsabgeordnete ist.
Damit Sie schnell aktiv werden können, haben wir einen Musterbrief vorbereitet, den Sie direkt nutzen oder individuell anpassen können.
➡️ Hier geht es zum Musterbrief
Jede Stimme zählt. Helfen Sie mit, die geplanten Wohngeldkürzungen zu verhindern! |
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Urteil: Gericht stoppt Mieterhöhung trotz Verweis auf Lage und Energieeffizienz
Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 25. März 2026, 647 C 326/25 Mitgeteilt von Rechtsanwalt Dirk Schwarzenberger
Das Gericht hat die Klage einer Vermieterin auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung abgewiesen. Die Klage sei zwar zulässig, in der Sache aber unbegründet. Die Vermieterin wollte mit Verweis auf den Hamburger Mietenspiegel 2025 eine höhere Nettokaltmiete durchsetzen. Nach Auffassung des Gerichts lag die verlangte Miete jedoch bereits auf dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die derzeit gezahlte Nettokaltmiete entspreche dem Mittelwert des einschlägigen Rasterfelds des Hamburger Mietenspiegels. Besonders wichtig war die Frage, inwieweit die Wohnung wegen ihrer energetischen Eigenschaften oder ihrer Lage einen Zuschlag rechtfertigt. Das Gericht stellte fest, dass die Mietwohnung nicht als energetisch besonders vorteilhaft einzuordnen ist. Nach den Erläuterungen des Hamburger Mietenspiegels wäre hierfür ein deutlich niedrigerer Energieverbrauch erforderlich gewesen. Die Lage der Wohnung konnte ebenfalls keinen Mietaufschlag oberhalb des Mittelwerts rechtfertigen. Die Wohnung befinde sich zwar in der Nähe von Sportangeboten und dem Harburger Stadtpark, der Wohnlagenkennwert liege aber unter dem Median vergleichbarer normaler Wohnlagen.
Kommentar: Das Urteil macht deutlich: Für eine Mieterhöhung reichen pauschale Hinweise auf eine gute Lage oder angebliche Energieeffizienz nicht aus. Liegt die Miete bereits im Bereich der ortsüblichen Vergleichsmiete, muss die Vermieterseite besondere wohnwerterhöhende Merkmale nachweisen. |
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Mietertipp: Neuer Mietvertrag? Diese Punkte sollten Sie prüfen
Ein Mietvertrag sollte niemals vorschnell unterschrieben werden. Nehmen Sie sich Zeit, alle Regelungen sorgfältig zu prüfen – denn ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht. Mit diesen Tipps vermeiden Sie spätere Überraschungen und starten gut vorbereitet ins neue Mietverhältnis: Vertragsparteien prüfen: Achten Sie darauf, dass Name und Anschrift der Vermieterseite vollständig im Vertrag angegeben sind. Mitgemietete Räume festhalten: Keller, Dachboden, Garage oder Stellplatz sollten eindeutig im Vertrag aufgeführt sein. Lassen Sie sich diese Räume vorab zeigen.
Gartennutzung regeln: Wird ein Garten mitvermietet, sollte Ihnen die alleinige Nutzung zugesichert werden. Klären Sie außerdem, wer für die Gartenpflege verantwortlich ist. Vorsicht bei größerem Baumbestand! Mitbewohner:innen angeben: Ziehen weitere Personen ein – etwa in einer Wohngemeinschaft oder Lebensgemeinschaft –, sollte dies im Mietvertrag festgehalten werden. Tierhaltung schriftlich vereinbaren: Für Hunde und Katzen ist in der Regel die Zustimmung der Vermieterseite erforderlich. Lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen. Kleintiere sind meist erlaubt. Nebenkosten realistisch einschätzen: Rechnen Sie mit Nebenkosten von mindestens vier Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Kaution beachten: Sie darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei Raten gezahlt werden. Wird eine Kaution geleistet, darf grundsätzlich keine zusätzliche Bürgschaft verlangt werden.
Unzulässige Gebühren kennen: Maklerprovisionen und Gebühren für die Ausfertigung des Mietvertrags müssen Mieter:innen grundsätzlich nicht zahlen. Zu Unrecht gezahlte Beträge können innerhalb von drei Jahren zurückgefordert werden.
Vertrag prüfen lassen: Seriöse Vermieter:innen geben Ihnen ausreichend Zeit für die Prüfung. Nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen Sie Ihren Mietvertrag vor der Unterschrift von den Jurist:innen des Mietervereins zu Hamburg prüfen.
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Pressespiegel: Der Mieterverein in den Medien
Der Mieterverein zu Hamburg setzt sich engagiert für die Rechte von Mieter:innen ein. Als Stimme für bezahlbares Wohnen, sozialen Ausgleich und gerechte Stadtentwicklung findet der Verein regelmäßig mediale Beachtung. Dieser Pressespiegel dokumentiert eine Auswahl aktueller Berichterstattung und zeigt, wie wohnungspolitische Anliegen öffentlich diskutiert werden – fundiert, kritisch und im Interesse der Hamburger Mieterschaft.
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40 Mietparteien im Hochhaus am Hofweg stehen plötzlich ohne Aufzug da. Besonders für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung ist das eine enorme Belastung. Stefan Schmalfeldt, Leiter der Rechtsabteilung des Mietervereins zu Hamburg, fordert eine schnelle Lösung und erklärt auf ndr.de, dass Mieter:innen nun Anspruch auf eine Mietminderung haben.
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Außenjalousien können Wohnungen im Sommer deutlich kühler halten – doch ihre Anbringung ist oft umstritten. Lehnt die Vermieterseite den Einbau auf Kosten der Mieterseite ab, kann die Erlaubnis unter Umständen gerichtlich durchgesetzt werden, sagt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, im Hamburger Abendblatt.
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Plantschbecken im Gemeinschaftsgarten – erlaubt oder verboten? Kleine, vorübergehend aufgestellte Planschbecken sind in der Regel zulässig. Vermieter können das Aufstellen von Plantschbecken jedoch untersagen. „Das ist leider auch okay, weil Vermieter sonst bei Unfällen mithaften“, erklärt Dr. Rolf Bosse im Hamburger Abendblatt.
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Dr. Rolf Bosse c/o Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V. Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
Kontakt mieterverein-hamburg.de
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Vorstand: Dr. Rolf Bosse (Vors.), Marielle Eifler (Stellv. Vors.), Siegmund Chychla (1. Schriftführer). Zuständig für die Vereinsangelegenheiten: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Justiz u. Verbraucherschutz, Aktenzeichen: 900.50-8 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE118719118 NEWSLETTER ABMELDEN
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