Liebe Leser:innen,
vom 16. bis 18. September fand in Erfurt der 75. Deutsche Juristentag (djt) statt. Die größte europäische Tagung von Rechtsexperten gibt es seit dem Jahr 1860. Sie befasste sich in diesem Jahr erstmals seit über hundert Jahren wieder ausdrücklich mit dem Wohnungsmietrecht. Die Beschlüsse, die am Ende der Beratungen gefasst werden, haben zwar keinen direkten Gesetzescharakter, dienen den Bundesministerien jedoch traditionell als zentraler Kompass für anstehende Gesetzgebungsverfahren.
Umso mehr freut mich, dass die Beschlüsse des djt der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt Rechnung tragen und ein deutliches Bekenntnis zum sozialen Mietrecht sind: -
Besserer Kündigungsschutz: Eine ordentliche Kündigung durch Vermieter:innen soll künftig nur noch zulässig sein, wenn deren Interesse das Gebrauchsinteresse der Mieterschaft eindeutig überwiegt.
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Wirksame Mietpreisbremse: Der djt empfiehlt die Einbeziehung aller Bestandsmieten bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie die Einrichtung eines flächendeckenden Mietenregisters.
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Schutz vor Umgehungstatbeständen: Bei möbliertem Wohnraum wird ein spezielles „Möbelkündigungsrecht“ gefordert, um überhöhte Möblierungszuschläge abzusenken. Zudem soll die Mietpreisbremse auch auf Kurzzeitvermietungen ausgeweitet und Aufschläge bei Untervermietung begrenzt werden.
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Soziale Wohnraumversorgung: Empfohlen werden die Einführung einer gesetzlichen Sozialvermietungspflicht, Erleichterungen bei der Wohnkostenunterstützung, Stärkung des sozialen und gemeinwohnorientierten Wohnungsbaus sowie eine sozial-ökologische Bodenpolitik.
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Mietwucher ahnden: Eine Reform des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzes soll die Regelungen gegen Mietwucher verschärfen, sodass überhöhte Mieten leichter als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Auf dieser Grundlage erwarte ich nun Vorschläge zu den nächsten Schritten zur Entspannung des Wohnungsmarkts. Auch Hamburg sehe ich in der Pflicht. Unsere Heimatstadt tut unbestritten viel, es geht aber noch mehr. Vor allem bei der sozialen Wohnraumversorgung einschließlich Neubau sehen wir noch Potenzial. Dass dies angesichts klammer Kassen nicht einfach ist, will niemand bestreiten. Aber einfach ist gar nichts, in diesen Zeiten. Erst recht nicht die Suche nach bezahlbarem Wohnraum. Das darf nicht so bleiben!
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: Unser Rat zählt! Dr. Rolf Bosse Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
P.S.: Besuchen Sie uns auf Facebook, Instagram und TikTok! Dort versorgen wir Sie mit aktuellen Informationen rund ums Mieten und Wohnen.
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Aktuelles: Mieten runter, Zukunft rauf: Mieterverein ruft zur Kundgebung auf
Wohnen darf kein Luxus sein! Doch in Hamburg müssen immer mehr Menschen einen viel zu großen Teil ihres Einkommens für die Miete aufbringen. Besonders Haushalte mit niedrigen Einkommen geraten dadurch unter enormen Druck: Für Urlaub, neue Kleidung, Cafébesuche oder die Altersvorsorge bleibt kaum noch Geld. Junge Menschen können sich eine eigene Wohnung oder selbst ein WG-Zimmer oft nicht leisten und bleiben deshalb länger bei ihren Eltern. Gleichzeitig verändern Kurzzeitvermietungen ganze Nachbarschaften – und nun drohen auch noch Kürzungen beim Wohngeld.
Das wollen wir nicht hinnehmen! Der Mieterverein zu Hamburg organisiert deshalb zum Internationalen Mietertag eine Kundgebung und ruft alle Mieter:innen dazu auf, gemeinsam für bezahlbares Wohnen und einen starken Mieterschutz auf die Straße zu gehen. Unter dem Motto „Mieten runter, Zukunft rauf“ fordern wir eine Wohnungspolitik, die sich an den Menschen orientiert – nicht an maximalen Renditen. Hamburg braucht dauerhaft bezahlbaren Wohnraum und wirksamen Mieterschutz.
Kommen Sie am Montag, 5. Oktober, um 18 Uhr zur Reesendammbrücke am Jungfernstieg und demonstrieren Sie gemeinsam mit uns! Bringen Sie Ihre Nachbar:innen und Freund:innen mit. Je mehr Menschen sich beteiligen, desto deutlicher wird unser Signal: Wohnen ist ein Grundbedürfnis und keine Ware!
Bei unserer Kundgebung werden Redner:innen unterschiedliche Perspektiven auf den Hamburger Wohnungsmarkt sichtbar machen. Denn je nach Einkommen, Alter und Lebenssituation stehen Menschen vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen.
Und auch wenn der Anlass ernst ist, wollen wir den Abend gemeinsam und mit Zuversicht ausklingen lassen: Zum Abschluss sorgt Comedian Jean-Philippe Kindler dafür, dass wir trotz des ernsten Themas mit einem Lachen nach Hause gehen.
Wir freuen uns auf Sie und auf eine starke gemeinsame Kundgebung: Mieten runter, Zukunft rauf! |
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Urteil: Mietkaution zurück: Vermieter muss Schäden und Renovierungskosten nachweisen
Landgericht Hamburg, Urteil vom 29. Juni 2026, 307 S 62/25 Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 25. Juli 2025, 652 C 141/24
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Christoph Rudyk
Nach dem Ende eines Mietverhältnisses stritten Mieter und Vermieter über eine vollständige Rückzahlung der Mietkaution. Der Mieter hatte zu Beginn des Mietverhältnisses gut 2.000 Euro hinterlegt. Einschließlich Zinsen war die Mietkaution auf 2.103,26 Euro angewachsen. Der Vermieter zahlte zunächst lediglich weniger als die Hälfte zurück und behielt den Rest wegen vermeintlicher Schäden und Renovierungskosten ein. Das Amtsgericht hatte dem Mieter zunächst weitere knapp 700 Euro zugesprochen. Einen Betrag von gut 600 Euro dürfe der Vermieter noch für einen angeblich beschädigten Herd einbehalten. Dagegen legte der Mieter jedoch erfolgreich Berufung ein.
Das Landgericht stellte fest, dass der Vermieter eine schuldhafte Beschädigung des Herds durch die Mieter nicht nachweisen konnte. Zwar war der Herd bei Einzug funktionsfähig und später defekt. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Mieter den Schaden verursacht hat. Der Herd gehört zur mitvermieteten Ausstattung und fällt deshalb grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Dieser konnte weder einen konkreten vom Mieter verursachten Schaden darlegen noch hierfür Beweise anbieten. Der Mieter erhielt deshalb auch den Restbetrag zurück. Erfolglos blieb dagegen die Anschlussberufung des Vermieters. Er verlangte weitere Beträge wegen einer defekten Dunstabzugshaube sowie für Maler- und Reparaturarbeiten. Auch hier fehlte es jedoch an einem ausreichenden Nachweis einer vom Mieter verursachten Beschädigung. Zudem erklärte das Gericht die im Mietvertrag enthaltene Schönheitsreparaturklausel für unwirksam. Die Formulierung zu den geschuldeten Malerarbeiten sei nicht hinreichend klar und verstoße gegen das Transparenzgebot. Insbesondere sei für den Mieter nicht eindeutig erkennbar gewesen, welche Anstricharbeiten an Fenstern und Türen verlangt werden konnten. Im Ergebnis musste der Vermieter die vollständige Mietkaution zuzüglich Zinsen an den Mieter zahlen.
Kommentar: Das Urteil stärkt die Rechte von Mietenden bei der Kautionsabrechnung. Will die Vermieterseite wegen angeblicher Schäden einen Teil der Kaution einbehalten, muss sie konkret darlegen und beweisen, dass der/die Mieter:in die Beschädigung schuldhaft verursacht hat. Allein der Umstand, dass ein mitvermieteter Gegenstand während der Mietzeit defekt wird, genügt hierfür nicht. Auch bei Schönheitsreparaturen lohnt sich hier ein genauer Blick in den Mietvertrag: Viele Klauseln zu den Schönheitsreparaturen sind unwirksam und können daher keine Zahlungspflicht begründen. Mieter:innen sollten daher unberechtigte Kautionsabzüge nicht ungeprüft hinnehmen.
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Mietertipp: Wohnung betreten, Schlüssel behalten: Was darf die Vermieterseite?
Wer darf eigentlich einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben? Und wann muss ich die Vermieterseite in meine Wohnung lassen? Rund um das Thema Wohnungsschlüssel und Zutritt gibt es klare Regeln. Mit unserer Checkliste können Sie schnell prüfen, was gilt und welche Rechte Sie als Mieter:in haben. - Hat die Vermieterseite einen Schlüssel zu meiner Wohnung?
Einen Schlüssel darf die Vermieterseite nicht einfach für sich behalten. Natürlich können Mieter:innen der Vermieterseite freiwillig einen Schlüssel überlassen. Das ist aber allein ihre Entscheidung. -
Wann darf die Vermieterseite die Wohnung betreten?
Es gibt Situationen, in denen Mieter:innen den Zutritt ermöglichen müssen – etwa für notwendige Instandsetzungs- oder Erhaltungsmaßnahmen. Auch bei einer Wohnungsbesichtigung nach einer Kündigung, etwa zur Neuvermietung oder zum Verkauf der Wohnung, kann ein berechtigtes Zutrittsinteresse bestehen.
- Wurde einfach ein Termin festgelegt?
Die Vermieterseite kann nicht einfach selbst einen Termin festlegen und die Wohnung nach Belieben betreten. Termine müssen rechtzeitig angekündigt und mit der Mieterseite abgestimmt werden. - Ausnahme: Gefahr im Verzug
Anders sieht es bei einem Notfall aus. Bei Feuer, einem größeren Rohrbruch oder einer vergleichbaren akuten Gefahr kann ein sofortiger Zugang zur Wohnung erforderlich sein. In solchen Fällen kann die Wohnung unter Umständen auch ohne Zustimmung der Mieterseite betreten oder – wenn es anders nicht möglich ist – geöffnet werden. Soweit es die Situation zulässt, sollte dabei eine fachkundige Person hinzugezogen werden.
- Was tun, wenn der/die Vermieter:in einen Schlüssel haben könnte?
Besteht der Verdacht, dass die Vermieterseite noch über einen Schlüssel verfügt, können Mieter:innen grundsätzlich den Schließzylinder austauschen lassen. Das ist in der Regel kein unzulässiger Eingriff in die Wohnung. Wichtig: Beim Auszug muss der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.
Wichtig: Die eigene Wohnung ist ein besonders geschützter Rückzugsort. Die Privatsphäre und das Hausrecht liegen bei der Mieterseite. Sie entscheidet, wer die Wohnung betreten darf.
Unser Tipp: Überlassen Sie Wohnungsschlüssel nur dann der Vermieterseite, wenn Sie das ausdrücklich möchten. Und vereinbaren Sie im Zweifel schriftlich, wer einen Schlüssel besitzt und unter welchen Bedingungen die Wohnung betreten werden darf. |
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Pressespiegel: Der Mieterverein in den Medien
Der Mieterverein zu Hamburg setzt sich engagiert für die Rechte von Mieter:innen ein. Als Stimme für bezahlbares Wohnen, sozialen Ausgleich und gerechte Stadtentwicklung findet der Verein regelmäßig mediale Beachtung. Dieser Pressespiegel dokumentiert eine Auswahl aktueller Berichterstattung und zeigt, wie wohnungspolitische Anliegen öffentlich diskutiert werden – fundiert, kritisch und im Interesse der Hamburger Mieterschaft.
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Aus unserer Rechtsberatung wissen wir: Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft. Falsche Angaben, unzulässige Kosten oder Rechenfehler können für Mieter:innen schnell teuer werden. Stern TV begleitet Mieterverein-Rechtsberaterin Jacqueline Lietzow bei einem Hausbesuch und in der Beratung. Als Studio-Gast erklärt die Juristin in der Sendung vom 23. September (ab Minute 60), wie sich Mieter:innen gegen fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen wehren können und wie der Mieterverein sie dabei unterstützt.
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11.465 Euro Mietschulden? Eine 65-Jährige soll ihre Wohnung in Hamburg-Rissen räumen, obwohl sie ihre Miete stets vollständig gezahlt hat. Der Mieterverein zweifelt an den Nebenkostenabrechnungen und vertritt inzwischen zahlreiche Mieter:innen der Wohnanlage. „Wer Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung erhebt, hat einen Anspruch darauf, dass diese ernsthaft geprüft werden. Stattdessen erleben unsere Mitglieder seit Monaten vor allem Mahnungen, aber kaum inhaltliche Antworten“, erklärt Peymann Khosrawi, Rechtsberater beim Mieterverein, auf mopo.de.
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Tausende Hamburger Haushalte könnten durch geplante Wohngeld-Kürzungen finanzielle Unterstützung verlieren. Der Mieterverein ruft deshalb zum Protest auf. „Die geplante Wohngeldreform trifft ausgerechnet diejenigen, die schon heute einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Einkommens für die Miete aufbringen müssen“, sagt Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins, auf mopo.de.
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Nach dem Teilabriss eines einsturzgefährdeten Hauses in Hamburg-Altona wächst die Sorge der betroffenen Mieter:innen. Sie wissen nicht, wie es für sie weitergeht und ob sie ihr Hab und Gut wiederbekommen. Der Mieterverein fordert eine klare Perspektive für die Mieter:innen und einen TÜV für Wohnhäuser. „Wohngebäude müssen regelmäßig zum TÜV – der Fall Holstenstraße zeigt erneut, dass der bestehende Wohnraumschutz nicht ausreicht“, sagt Lukas Bowen, Rechtsberater beim Mieterverein, gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Diverse Medien berichten über den dramatischen Fall aus der Holstenstraße.
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Leerstand in bester Lage: Ausgerechnet die städtische SAGA lässt ein Haus in St. Georg jahrelang leer stehen. Der Mieterverein kritisiert das scharf. Es ist „bedenklich, dass die Stadt im Hinblick auf Wohnungsleerstand mit derart schlechtem Beispiel vorangeht“, kommentiert Rolf Bosse den Fall auf mopo.de.
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Dr. Rolf Bosse c/o Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V. Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
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Vorstand: Dr. Rolf Bosse (Vors.), Marielle Eifler (Stellv. Vors.), Siegmund Chychla (1. Schriftführer). Zuständig für die Vereinsangelegenheiten: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Justiz u. Verbraucherschutz, Aktenzeichen: 900.50-8 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE118719118 NEWSLETTER ABMELDEN
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