Liebe Leser:innen,
meine Wurzeln liegen in der Landwirtschaft. Auf dem elterlichen Bauernhof wurden Getreide, Rüben, Kartoffeln, Spargel und etliches mehr angebaut. Der bange Blick zum Himmel gehörte zum Alltag: Entweder, weil es bitte Regen geben sollte während der Wachstumsphase oder es bitte trocken bleiben sollte zur Ernte. Auch zu viel Regen auf einmal konnte schlimme Folgen haben. Noch heute habe ich auf der Terrasse ein Messgerät für Niederschlagsmengen und fachsimple mit meinem Vater. Von Sonntag auf Montag war der Becher fast voll, über 27 Millimeter, also 27 Liter je Quadratmeter Niederschlag. Nochmal dasselbe von Dienstag auf Mittwoch. Also innerhalb einer Woche über 50 Liter, es fehlen nur noch 18 Liter bis zur durchschnittlichen Menge in Hamburg für den ganzen September, laut Deutschem Wetterdienst! Dabei war dieser Sommer der heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Gleichmäßige Niederschläge gehören wohl der Vergangenheit an, Extremwetterereignisse sind die Zukunft. Darauf müssen wir uns einstellen. Ein Immobiliendienstleister hat ermittelt, welche deutschen Städte besonders große klimatische Veränderungen vor sich haben: Frankfurt führt die Liste an, danach Leipzig, Saarbrücken, Dresden und Erfurt. Hamburg steht auf Rang 13.
Die Studie ist ein Weckruf, resilient zu werden im Hinblick auf extreme Wetterereignisse. Ich hoffe, er wird in der Branche gehört. Die Zivilgesellschaft jedenfalls ist aktiv: Am 21. September findet von 14 Uhr bis 20:30 Uhr in der Patriotischen Gesellschaft eine Veranstaltung zur Rolle der Stadtteilbeiräte im Klimawandel im Rahmen des Netzwerks Hamburger Stadtteilbeiräte statt. Ebenfalls im September, vom 28. bis zum 30., findet in der Hafencity der ExtremWetterkongress statt. Das Programm hat es in sich, auf allen Ebenen wird zum Thema Klimawandel referiert und diskutiert.
Das alles zeigt mir, dass wir im Hinblick auf den Klimawandel kein Erkenntnisproblem haben. Wir haben ein Umsetzungsproblem, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Denn diese sind teuer und nicht wenige Beteiligte scheuen die Kosten. Klimawandel, Energiewende, Sanierung, Neubau – alles soll zugleich gemacht werden. Dass manch Eigentümer da in eine Starre verfällt und gar nichts macht, kann ich verstehen, aber das geht trotztdem nicht! Wir müssen alle zusammen die Probleme anpacken und lösen, dann kann die schönste Stadt der Welt auch noch in 100 Jahren von unseren Urenkeln genossen werden.
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: UNSER RAT ZÄHLT! Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre! Dr. Rolf Bosse Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
P.S. Besuchen Sie uns auf facebook! Auf unserer facebook-Seite versorgen wir Sie täglich mit aktuellen Informationen rund ums Mieten und Wohnen. |
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Aktuelles: Mieterverein wird digitaler
Um den gestiegenen Beratungsbedarf effizient zu bewältigen, hat der Mieterverein zu Hamburg seine Abläufe digitalisiert und Beratungsangebote neu strukturiert. Die wichtigste Änderung: Ab dem 1. November erfolgt die gesamte Kommunikation ausschließlich über den Mitgliederbereich auf mieterverein-hamburg.de. Über „Mein Mieterverein“ können alle Arten von Anfragen gestellt und Dokumente hochgeladen werden. Eine integrierte Nachrichten-Funktion ermöglicht die Kommunikation mit allen Beratungs- und Verwaltungsmitarbeitern.
Für Mitglieder bringt diese Neuerung zahlreiche Vorteile: Anfragen werden schneller bearbeitet - Rückmeldungen sollen innerhalb von zwei Werktagen erfolgen –, und die Kommunikation wird übersichtlicher und nachvollziehbarer. Lange E-Mail-Ketten gehören der Vergangenheit an, da alle Informationen an einem zentralen Ort gebündelt sind. „Die Digitalisierung erleichtert unseren Mitgliedern den gesamten Beratungsprozess“, erklärt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Über „Mein Mieterverein“ können Mitglieder jederzeit den Status ihrer Anfrage einsehen und haben den gesamten Austausch im Blick.
Ein weiterer Vorteil ist die gezielte Vergabe von Beratungsterminen: Anfragen werden vorab geprüft und das Mitglied bekommt eine nach den Bedürfnissen des Anliegens passgenaue Rückmeldung: per Nachrichten-Funktion, telefonisch oder im Rahmen eines Beratungstermins vor Ort. Trotz der digitalen Umstellung bleibt der Verein auch telefonisch und postalisch erreichbar, sodass niemand gezwungen ist, das neue System zu nutzen.
Für die Mitglieder bedeutet die Digitalisierung eine klare und schnelle Kommunikation – und damit eine Verbesserung des Services. Mehr Informationen und eine Anleitung zum Start einer Online-Beratung im Mitgliederbereich gibt es auf der Webseite des Mietervereins. Teilnehmer:innen für Uni-Forschungsprojekt zur Modernisierung gesucht!
Die Universität Bielefeld entwickelt eine Plattform, die Mieter:innen und Vermieter:innen bei energetischen Sanierungen unterstützt. Erfahrungsberichte sollen helfen, sozialverträgliche Lösungen zu finden.
Deutschlandweit beginnt aktuell für viele Mieter:innen der Tag nicht mit dem vertrauten Summen des Weckers, sondern mit dem hämmernden Lärm eines Presslufthammers. Um den Klimawandel zu bekämpfen, werden Wohnhäuser modernisiert und energetisch saniert. Energetische Sanierungen, wie die Dämmung von Wänden und Dächern oder der Austausch alter Heizsysteme, tragen dazu bei, den Energieverbrauch zu senken und somit die Emissionen zu reduzieren. Für Mieter:innen haben Modernisierungen jedoch eine Reihe von Folgen. Neben den Belastungen in der Bauphase, kommen finanzielle Auswirkungen hinzu. Denn mit der Modernisierung erhöht sich unmittelbar ihre Miete, während die eingesparten Energiekosten eher langfristig zu spüren sind.
Die Universität Bielefeld möchte nun mit zwei Forschungsprojekten dazu beitragen, die deutschen Klimaziele sozialverträglich zu erreichen. Dazu wird eine intelligente Modernisierungsplattform entwickelt, über die es Mieter:innen und Vermieter:innen möglich sein wird, sich online über energetische Maßnahmen auszutauschen. Für die Entwicklung dieser Plattform suchen die Forschenden nun Mieter:innen und Vermieter:innen, die von ihren Erfahrungen im Zusammenhang mit Modernisierungen berichten können. Durch Interviews und Workshops – je nach Wunsch der Teilnehmer telefonisch, online oder vor Ort in der Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften – wollen die Wissenschaftler herausfinden, welche Fragen und Aspekte Betroffene bei Modernisierungen und bei der Umlage von Modernisierungskosten bewegen. Dabei werden ausdrücklich auch Vermieter:innen gesucht, damit die Modernisierungsplattform die Folgen für beide Mietvertragsparteien widerspiegelt. So ist es für Vermieter:innen nicht einfach, das geltende Recht transparent und nachvollziehbar umzusetzen.
Wer das Projekt unterstützen und einen Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Lösungen leisten möchte, kann sich direkt an die Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld wenden. Kontakt: kirsten.david@uni-bielefeld.de, jannis.kresse@uni-bielefeld.de
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Urteil: Kündigung: Videoaufnahmen als Beweis? Urteil vom 12. März 2024 – VI ZR 1370/20
Eine Berliner Wohnungsgesellschaft hatte zwei Mieterinnen im Verdacht einer unerlaubten Untervermietung ihrer Wohnungen und mahnte sie deshalb ab. Um dies beweisen zu können, beauftragte sie eine Detektei, die eine versteckte Kamera gegenüber der Tür der jeweiligen Wohnung anbrachte. Die Aufzeichnung wurde für einen Zeitraum von vier Wochen erstellt und protokolliert, dass auch andere Personen regelmäßig mit einem Schlüssel die Wohnungen betraten. Die Gesichter sowie die Kleidung der Personen waren hierbei deutlich erkennbar. Die Vermieterin kündigte daraufhin den Mieterinnen das Mietverhältnis. Diese weigerten sich auszuziehen, sodass die Vermieterin Räumungsklage erhob. Eine der Mieterinnen warf der Vermieterin in diesem Zusammenhang „Stasi-Methoden“ vor und verlangte eine Entschädigung wegen einer Persönlichkeitsverletzung. Das Amtsgericht gab der Räumungsklage statt und verneinte eine Entschädigungsleistung. Das Landgericht hingegen wies die Klage ab, da eine Videoüberwachung nicht als geeigneter Beweis anzusehen sei.
Entsprechend entschied auch der Bundesgerichtshof. Heimliche Aufnahmen personengebundener Daten seien in einem nicht öffentlichen Raum als unzulässig anzusehen und würden dem Datenschutz widersprechen. In einem Treppenhaus müsse niemand mit Aufnahmen rechnen. Dies stelle insoweit eine erhebliche Persönlichkeitsbeeinträchtigung dar. Mildere Mittel zur Beweissicherung, beispielsweise durch Befragung der Nachbarn oder durch den Versuch einer Scheinanmietung, hätten hier vorgelegen. Zudem würden die Aufnahmen keinen Beweis für eine Untervermietung ergeben, da diese den Grund für den Ein- oder Austritt aus der Wohnung nicht erkennen ließen. Ebenso sei die Kündigung auch durch den Vorwurf der „Stasi-Methoden“ nicht gerechtfertigt. Hier handele es sich im Zuge der Auseinandersetzung um eine zulässige Meinungsäußerung. Eine Geldentschädigung sei der Mieterin jedoch nicht zuzusprechen, da die festgestellte Unrechtmäßigkeit der Videoaufnahmen eine ausreichende Genugtuung darstelle.
Kommentar: Die Entscheidung ist zu begrüßen. Die Wohnung ist als der wesentliche Privatbereich selbstverständlich nicht gegen den Willen der Mieterseite zu beobachten. Auch hat die Vermieterseite regelmäßig keinen anerkennenswerten Grund zu erfahren, ob beziehungsweise welche Personen Zutritt zu einer Wohnung nehmen. Hier steht der Schutz der Privatsphäre erkennbar höher als das Vermieterinteresse bezüglich der Aufklärung vermeintlicher Vertragsverstöße im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung.
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Mieter-Tipp: Frische Luft statt Schimmelgefahr
Sowohl bei warmen Temperaturen im Spätsommer, als auch in der kalten Jahreszeit gibt es einiges zu beachten, um Schimmel in Innenräumen zu vermeiden. Mieter:innen können mit einfachen Maßnahmen das Risiko deutlich verringern. Richtiges Lüften ist dabei entscheidend. Von der Vermeidung gekippter Fenster bis hin zu den optimalen Lüftungszeiten – hier sind die wichtigsten Tipps, um Schimmel vorzubeugen und für ein gesundes Raumklima zu sorgen, ohne unnötig viel Energie zu verbrauchen.
- Achten Sie auf ausreichendes Lüften und stellen Sie die Fenster nicht in Kippstellung, sondern lüften Sie möglichst zwei- bis dreimal am Tag die Wohnung vollständig durch. Öffnen Sie die Fenster dabei ganz. Es gilt: Je kälter, desto kürzer lüften. Badezimmer und Küche dabei häufiger, da sich hier mehr Luftfeuchtigkeit bildet.
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Lüften Sie bei hohen Außentemperaturen im Spätsommer nur in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden.
- Souterrainwohnungen und Kellerräume sollten Sie nicht tagsüber an warmen Tagen belüften – hier ist die Gefahr groß, dass sich die Luftfeuchtigkeit an den kalten Außenwänden sammelt.
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Je mehr Personen die Wohnung bewohnen, desto höher ist der Bedarf an Frischluft. Gleiches gilt für das Vorhandensein von vielen Pflanzen – auch hier sollte ausreichend gelüftet werden.
- Stellen Sie die Heizung niemals vollständig ab, auch nicht in einzelnen Räumen.
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Halten Sie die Türen zu einzelnen Wohnräumen geschlossen.
- Heizkörper brauchen Freiheit. Damit die Luft im Raum richtig zirkulieren kann, benötigen die Heizkörper Platz. Achten Sie darauf, dass keine Möbel oder Vorhänge die Heizleistung beeinträchtigen und vermeiden Sie Wärmestau.
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Setzen Sie Thermostatventile richtig ein und stellen Sie diese gleichmäßig ein, sodass die Räume, je nach Nutzung, ausreichend beheizt werden und nicht unnötig auskühlen.
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Vermieter:innen sollte die Heizung rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode warten lassen. Spätestens wenn die Heizkörper gluckern oder nicht gleichmäßig warm werden, sollte die Vermieterseite informiert werden.
- Bei stark zugluftdurchlässigen Fenstern oder Balkontüren sollte der oder die Vermieter:in gebeten werden, für Abhilfe zu sorgen.
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Pressespiegel: Der Mieterverein in den Medien
Wohnraummangel, Mieterhöhungen und steigende Heizkosten – die Themen Wohnen und Mieten sind omnipräsent in den Medien. Als Interessenvertretung von Hamburgs Mieter:innen beteiligt sich der Mieterverein zu Hamburg an der öffentlichen Diskussion und wird von vielen regionalen und überregionalen Medien zitiert. An dieser Stelle finden Sie eine Auswahl der aktuellen Berichte und Beiträge. |
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Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele Eigebedarfskündigungen vorgeschoben sind. „Die Eigenbedarfskündigung wird sowohl als Instrument zur Freimachung von Wohnraum genutzt, der verkauft oder teurer vermietet werden soll, als auch für den Fall, dass Mieter ihre Rechte wahrnehmen und dadurch unbequem werden“, sagt Marielle Eifler, stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg, der Hamburger Morgenpost. Aktuell berichten diverse Medien über das Thema Eigenbedarf.
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Sechs Menschen sind zum Teil schwer verletzt worden, nachdem ein Balkon im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses abgestürzt ist. Wer trägt nun die Verantwortung? „Grundsätzlich ist es so, dass Mieter, wenn ihnen etwas auffällt, das melden müssen. Aber Vermieter tragen die Verantwortung für das ganze Haus“, erklärt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg im Hamburger Abendblatt. Eine gesetzliche Regelung gibt es aktuell nicht, der Mieterverein fordert sie schon lange!
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2022 mussten viele Mieter:innen sehr hohe Heizkosten zahlen. Darunter viele SAGA-Haushalte, deren Wohnungen mit Gas beheizt werden. Warum wir empfehlen, Abrechnungen prüfen zu lassen und gegebenenfalls der Abrechnung zu widersprechen, erklärt Stefan Schmalfeldt, Leiter der Rechtsabteilung des Mietervereins, in der Hamburger Morgenpost.
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Von Januar bis Juni 2024 wurden in Hamburg Baugenehmigungen für 2028 Wohneinheiten erteilt - das sind 25 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum! Der erneute Einbruch beim Wohnungsbau ist „mehr als beunruhigend“, sagt Paul-Hendrik Mann, Rechtsberater beim Mieterverein zu Hamburg, im Hamburger Abendblatt.
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Immer mehr Menschen unter 25 sind von Wohnungslosigkeit betroffen. „Es ist ein Skandal, dass Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen ein Thema ist“, kommentiert Dr. Rolf Bosse in der Tageszeitung Junge Welt.
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Dr. Rolf Bosse c/o Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V.
Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
Tel: (0 40) 8 79 79-0 mieterverein-hamburg.de
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Vorstand: Dr. Rolf Bosse (Vors.), Marielle Eifler (Stellv. Vors.), Siegmund Chychla (1. Schriftführer). Registriert bei: Freie und Hansestadt Hamburg, Justizbehörde, Justizamt, Aktenzeichen: 900.50-8. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE118719118
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